ZV aus Beschluss § 758 a ZPO
Hallo, habe einen ZVA gemacht, dann Beschluss gem. § 758 a ZPo angeofordert, diesen jetzt auch erhalten....Wie geht die Vollstreckung jetzt weiter, neuer Antrag oder einfach alle Unterlagen an den bisherigen GVZ zu seinem Aktenzeichen schicken?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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alle Unterlagen an GvZ zum bisherigen AZ schicken, gilt als Fortsetzung des Antrages
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
...mit der bitte um fortsetzung...einfach alle Unterlagen an den bisherigen GVZ zu seinem Aktenzeichen schicken?