Rückforderung der Bankbürgschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nicole72
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#1

04.03.2009, 12:15

Hallo,

wir haben in 1. Instanz die Sache gewonnen und haben mit Bankbürgschaft die Vollstreckung durchgeführt. In 2. Instanz (Ggs. hat Berufung eingelegt) haben wir dann einen Vergleich (zugunsten unserer Partei) geschlossen.

Jetzt will ich die Bankbürgschaft von der Gegenseite zurück haben.

Kann ich das in einem einfachen Schreiben an die gegnerischen Kollegen machen, oder muss ich einen Antrag auf Rückgabe der Sicherheitsleistung beim zuständigen Gericht beantragen?

Gruß
Nicole
Micsi11
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#2

04.03.2009, 13:26

Hallo,

also ich hab das die zwei Mal, wo ich das bis jetzt machen musste, immer mit Schreiben an gegnerischen Anwalt "einfach so" gemacht und halt Frist gesetzt zur Rückgabe.

Ich würde es erst mal so versuchen.
Xuka
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#3

04.03.2009, 13:28

:zustimm

Bei Gegenseite anfragen und wenn die nicht reagieren Antrag nach § 109 ZPO ans Gericht.
secret72

#4

04.03.2009, 13:29

Ich würde auch erst durch einfaches Schreiben mit Fristsetzung zur Herausgabe auffordern.
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Anke73
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#5

04.03.2009, 13:42

Also wir haben die Bankbürgschaft direkt beim Gericht zurückgefordert und dazu das Urteil mit Rechtskraftvermerk mit übersandt, sonst bekommt man die Bankbürgschaft nicht zurück.
Hab Spaß an der Arbeit, dann geht sie Dir leicht von der Hand.
Nicole72
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#6

04.03.2009, 13:59

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich werde erst einmal den gegnerischen Kollegen anschreiben und um Herausgabe der Bankbürgschaft bitten. Wenn das nicht von Erfolg gekrönt ist, dann mache ich nen entsprechenden Antrag bei Gericht.

Viele liebe Grüße
Nicole
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