Hallo,
unser Schuldner hat die e. V. abgegeben. Wir haben daraufhin fast 3 Jahre nichts unternommen, da nichts zu holen war. Nun haben wir einen neuen Vollstreckungsversuch unternommen. Der GVZ teilte uns mit, dass der Schuldner Insolvenz angemeldet hat. Der Insolvenzverwalter teilte uns mit, dass der Schuldner bereits in der Wohlverhaltensphase ist. Unsere Forderung wurde nicht angemeldet!!!
Unsere Forderung datiert vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Ist nun wirklich nichts mehr möglich? Das kann doch nicht sein, oder?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
LG
Forderung wurde im INSOV nicht berücksichtigt
- sunny84
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Soweit ich weiß, habt ihr wirklich Pech gehabt. Wir hatten auch mal so einen Fall, wo der Schuldner in Insolvenz gegangen ist und unsere Forderung nicht angegeben hat. Haben auch erst zu spät davon erfahren, Chef meinte damals, dann hätten wir Pech. Da könnte man im Nachhinein nichts mehr machen.
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Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Wir hatten das auch mal. Und man kann auch nichts gegen den Schuldner machen, so von wegen, er hätte dem Insolvenzverwalter mitteilen müssen, dass wir auch noch ne Forderung gegen ihn haben, weil man sich ja jederzeit danach erkundigen hätte können (Insolvenzbekanntmachungen.de oder Anruf bei Gericht).
Das man sowas aber für gewöhnlich nicht macht, zählt nicht.
Muß mich den anderen anschließen: die Forderung könnt ihr/euer Mandant ausbuchen. Auch nachdem die Restschuldbefreiung erteilt wurde, habt ihr keine Chance mehr, da diese gegen alle, egal, ob angemeldet oder nicht, wirkt (§ 301 InsO). An sich auch logisch, weil sonst das komplette Verfahren ad absurdum geführt werden würde.