Mutter Drittschuldnerin?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
xany
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#1

27.02.2009, 10:56

Hallöchen erstmal, ich hab hier nen (für mich grad) ziemlich blöden Fall auf m Tisch und zwar:

Forderung gegen Schuldner, Schuldner gibt EV ab, ich mach gleich daruafhin PfüB Arbeitseinkommen, Arbeitgeber schriebt, dass kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, Schuldner gibt in EV an, dass er kein Konto hat und sämtliche Bankgeschäfte über das Konto seiner Mutter laufen würden über welches er keine Vollmacht hat, gibt auch Kontonummer, BLZ an.

Kann ich jetzt PfüB an die Mutter des Schuldners als Drittschuldnerin beantragen? wenn ja wie und wie ist sie verpflichtet zu zahlen :?:

Hab die volle Blockade :oops:

Danek im vorraus :wink:
Francis
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#2

27.02.2009, 10:58

Aus dem Bauch raus: Pfüb gegen die Mutter. Die ist, wenn er angibt, sein Geld würde auf das Konto der Mutter gehen, Drittschuldnerin. Sollte das Geld ja auch weitergeben, wenn er keine Vollmacht hat. Anders kommt er nicht ran.
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Gelini
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#3

27.02.2009, 11:01

Denke nicht, dass du den PfÜB erlassen bekommen wirst. Du kannst nur Konten pfänden, die auf den Namen des Schuldners laufen. Zu allem anderen hast du mit einem Titel, der nur auf den Schuldner läuft kein Recht. Einen PfÜB direkt an die Mutter zustellen zu lassen, kann ich mir auch nicht vorstellen. Es besteht ja sicherlich kein Vertragsverhältnis zwischen Mutter und Sohn, welches die Mutter dazu verpflichtet, Zahlungen an ihren Sohn zu leisten. Somit besteht keine Forderung zwischen Mutter und Sohn, in die du als Dritter eingreifen könntest...
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Smilie
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#4

27.02.2009, 11:03

Doch - Du kannst die Mutter als DS angeben und den Anspruch des Schuldner auf Auszahlung evtl. Gelder pfänden... ob das allerdings sooo sinnvoll (weil nicht nachvollziehbar) ist, weiß ich nicht.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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#5

27.02.2009, 11:03

Aus dem Bauch raus: Pfüb gegen die Mutter. Die ist, wenn er angibt, sein Geld würde auf das Konto der Mutter gehen, Drittschuldnerin. Sollte das Geld ja auch weitergeben, wenn er keine Vollmacht hat. Anders kommt er nicht ran.
das war auch mein erster Gedanke...
Francis
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#6

27.02.2009, 11:07

@ Gelini: Wir haben das schon gemacht. Mit Erfolg. Ich weiß jetzt nur nicht, in welcher Akte und die Grundlage dazu....
susannen aus s.

#7

27.02.2009, 11:08

Ansonsten unter Vorlage der Drittschuldnererklärung des ehemaligen Arbeitgebers EV wiederholen lassen, von irgendwas muss er ja leben!
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skugga
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#8

27.02.2009, 11:12

Gelini, das ist falsch. Es wird ja nicht das Konto der Mutter gepfändet, sondern der Herausgabeanspruch des Schuldners gegenüber der Mutter als Drittschuldnerin.

Und ja, das geht. Man muss sich nur drauf einstellen, dass Mütter (und sonstige Drittschuldner, die bei sowas ihr Konto zur Verfügung stellen) von ihrer Verpflichtung auf Abgabe der Drittschuldnererklärung nicht die leiseste Ahnung haben und daher etwas... nunja... "bockig" sind.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Francis
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#9

27.02.2009, 11:14

:mrgreen: Bockig ist gut, die werden zu Furien....
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Gelini
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#10

27.02.2009, 11:14

Weiß ja nicht, ob das einen Unterschied macht, ob ein Verwandtschaftsverhältnis besteht... Wir hatten das mal mit einer Lebensgefährtin des Schuldners versucht und der PfÜB wurde vom Gericht nicht erlassen aus bereits genannten Gründen :hm
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