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Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren

Verfasst: 26.02.2009, 14:08
von Liz
Hallöchen zusammen !!!

Ich habe eine Frage und zwar bin ich grad an der Forderungsanmeldung in einer Insolvenzangelegenheit und möchte ganz gerne wissen, welche Unterlagen ich alles beifügen muss ???? Auch die kompletten Vollstreckungsunterlagen????

Danke schonmal :D

Verfasst: 26.02.2009, 14:10
von Moni82
*Originalvollmacht
*Originaltitel (manchmal reicht auch Kopie)
*Forderungskonto bis Eröffnung Insolvenzverfahren
*Belege über angefallene Kosten, die geltend gemacht wurde

Verfasst: 26.02.2009, 14:17
von Kerstinchen
:zustimm

Verfasst: 26.02.2009, 14:21
von puppa2402
:good
Ohne Originaltitel wird die Forderung meistens bestritten. Aber sonst ist dem nichts mehr hinzuzufügen. :D

Verfasst: 26.02.2009, 14:25
von Gelini
Muss nicht sein, hab auch mal bloß ne Kopie vom KFB eingereicht, weil wir die Originaltitel bereits an Mandanten zurückgegeben hatten und dann Jahre später die Aufforderung zur Anmeldung unserer Forderungen im Insolvenzverfahren kam. Der Mandant hat uns die Original nicht zurückgesandt und wir haben einfach die Kopien genommen. War kein Problem... Aber das nur mal so, im Zweifel ist Originaltitel natürlich immer beizufügen ;-)

Verfasst: 27.02.2009, 10:12
von Eve80
Da gibts ne BGH-Entscheidung, daß der Titel nicht im Original vorgelegt werden muß. Weiß jetzt nur nicht mehr, wo die zu finden ist...

Prinzipiell mußt du die Forderung so anmelden, daß sie nachvollziehbar ist. Stell dir einfach vor, du sitzt auf der anderen Seite und sollst prüfen, ob die Forderung berechtigt, also nachvollziehbar ist. Und lieber ein paar Unterlagen zu viel, als zu wenig :wink:

Verfasst: 27.02.2009, 10:14
von wifey
Bin auch Verfechterin der Ansicht, dass Originaltitel bei der Anmeldung nicht beigefügt werden müssen - hab bis jetzt (aufgrund des BGH-Urteils) jeden Insolvenzverwalter überzeugt bekommen ;-)

Verfasst: 27.02.2009, 10:16
von Staubfinger
Welche BGH-Entscheidung ist das denn, schlage mich hier auch regelmäßig mit den InsoV rum.

Verfasst: 27.02.2009, 10:17
von Eve80
Wenn du noch ein bißchen Zeit hast... Hab diese Woche Urlaub, steh also ab Montag wieder im Büro. Dann schau ich mal nach, sind bei uns immer die gleichen Gläubiger, die das als Standardtext in ihren Anmeldungen haben.

Verfasst: 27.02.2009, 10:19
von Staubfinger
Zeit hab ich, bin erst am Dienstag wieder im Büro.