Pfändung einer Sicherheitsleistung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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creepery
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#1

26.02.2009, 13:15

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe folgenden Fall:

Unser Mandant reicht Räumungsklage beim AG ein, er bekommt einen Räumungstitel. Der Beklagte hat die im Urteil bezeichnete Sicherheit bei der Hinterlegungsstelle geleistet, da er in Berufung gegangen ist. Berufung wurde zurückgewiesen.

Nunmehr möchte unser Mandant das hinterlegte Geld bei der Hinterlegungsstelle pfänden.

1. Ist dies möglich? Stöber hat mir hier nur bedingt geholfen.
2. Wenn ja, wer ist Drittschuldner? Das AG -Hinterstellungsstelle- oder der Staat Niedersachsen? Der Stöber lässt immer etwas vom Staat verlauten.

Kann mir hier jemand helfen?

MfG Creepery
Xuka
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#2

26.02.2009, 13:28

Schau mal in § 109 ZPO.
creepery
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#3

26.02.2009, 13:36

Ja 1A, hilft mir aber auch nicht wirklich weiter. Diesbezüglich würden sich Stöber und ZPO doch erheblich widersprechen.
Xuka
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#4

26.02.2009, 13:52

Warum einfach, wenns auch kompliziert geht...

Du musst die Sicherheitsleistung nicht mehr pfänden, da ihr bereits einen Anspruch auf Auszahlung dieser Sicherheitsleistung habt, die Sicherheit wurde zu Euren Gunsten geleistet. Du musst einfach nur den Antrag bei Gericht stellen, damit der Gegner seine Zustimmung zur Auszahlung der Sicherheitsleistung gibt. Mit dieser Zustimmungserklärung kannst Du dann die Sicherheit bei der Hinterlegungsstelle auslösen.
creepery
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#5

26.02.2009, 18:51

Nein wir haben keinen Anspruch, da unser Mandant, damit er die Räumung aus dem Urteil betreiben kann, fast zeitgleich mit dem Beklagten Sicherheit geleistet hat. Das Haus ist geräumt. Beklagter will nun sein Geld zurück und hat den genannten Antrag gestellt. Es erging der Beschluss, wonach das Geld ausgezahlt werden soll. Wir haben sofortige Beschwerde hiergegen eingelegt. Wir haben jetzt zwei KFBs in Höhe von insgesamt ca. 5000 EUR, aber der Beklagte hat angeblich nichts, daher wollen wir die 2.000 EUR, die hinterlegt sind.

Ich habe bei unserem netten Rechtspfleger angerufen und das mit ihm erörtert. Er hat mir dann gesagt, wie mein Pfänder aussehen muss.
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