Zwangsversteigerung Miteigentumsanteil 1/2

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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turmalin
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#1

19.02.2009, 13:15

Hallo, habe eine kurze Frage zur Zwangsversteigerung. Haben Zwangssicherungshypothek auf dem 1/2 Anteil unseres Schuldners eintragen lassen. Wir möchten jetzt verwerten. Wenn ich jetzt den hälftigen Anteil versteigern lassen möchte, dann ist die Chance, das irgendjemand auf diesen hälftigen Anteil bietet, ja relativ gering.

Habe gelesen, dass es in solchen Fällen Sinn macht, vorab über PFÜB den Aufhebungsanspruch des Ehegatten bzw. anderen Miteigentumsinhaber zusammen mit dem künftigen Anspruch auf eine den Anteilen entsprechende Teilung und Auskehrung des Versteierungserlöses pfänden und zur Einziehung überweisen zu lassen. Hat das schon mal jemand gemacht? Welche Reihenfolge sollte man hier beachten und wie lautet der Antrag im PFÜB. Mache ich erst den PFÜB und beantrage dann die Auseinandersetzungsversteigerung? :wirr

Bin Euch für Antworten dankbar.

Turmalin
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ReNoStar79
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#2

19.02.2009, 14:05

*verwirrt ist* Oh mein Gott... das hört sich ja spannend an... ich würde einfach einen Grundbuchbeamten bzw. Rechtspfleger anrufen und den fragen... Bevor Du Dir nun den Kopf zerbrichst, frag doch jemanden, der sich damit auskennt.. Ich kann nicht helfen... :duckrenn

:sorry
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
Jupp03/11

#3

19.02.2009, 14:41

den PFÜB machst du vorher

die Forderung des Schuldners auf

a)
Aufhebung der Gemeinschaft nach Bruchteilen, die hinsichtlich des Grundbesitzes Parzelle Gemarkung ____________ Flur ____ Flurstück _____ besteht,

b)
Zustimmung zu einer den Miteigentumsanteilen entsprechenden Teilung des Erlöses

c)
Auszahlung (Auskehrung) des außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens zu verteilenden Erlöses.

an den Drittschuldner:

hier kommt der andere Miteigentümer hin mit Anschrift

einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten.
turmalin
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#4

19.02.2009, 15:56

Vielen Dank. Dann werde ich das mal so versuchen. Zum weiteren Verfahrensgang: Wie lautet dann mein Versteigerungsantrag. Ganz normal Antrag auf Versteigerung des 1/2 Anteils des Schuldners unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Pfändung des Rechtes auf Aufhebung der Gemeinschaft.

Oder reicht der Antrag: beantragen wir die Zwangsversteigerung des in anliegendem Zeugnis des Grundbuchamtes bezeichneten Grundbesitzes zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft?

Oder "zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" weglassen? Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir diesbezüglich noch kurz weiterhelfen könntest.

Danke
Jupp03/11

#5

19.02.2009, 16:56

Mache ich, wenn es soweit ist. Oft zeigt sich nämlich, dass nach diesem PFÜB gezahlt wird.
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