Pfändung Ansprüche gegen Landeskasse

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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steffi2203
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#1

17.02.2009, 12:03

Hallo! Wir haben einen KFB gegen einen Rechtsanwalt direkt. Meine Chefs möchten, dass ich die Ansprüche aus der Landeskasse, die dieser Anwalt sicherlich hat aus Zahlungen von BKH und PKH pfände. Weiß jemand wie? Was muss ich beantragen im Pfüb?

Vielen Dank
susannen aus s.

#2

17.02.2009, 12:09

Ja, ich weiß wie, es gibt auch einen Post darüber, das habe ich nämlich auch gerade gemacht. Es steht im Stöber, wie es geht, hab es auch daraus genommen. 14. Auflage, RndNr. 72 ff, Seite 37 ff. Du musst das nur ein bißchen modifizieren in dem Punkt, als du eben nicht auf eine bestimmte Sache abstellst.
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#3

17.02.2009, 12:10

Blöde Frage..was ist BKH?
Also die wollen dass man Ansprüche aus Prozesskostenhilfe, die der RA gegenüber der Staatskasse hat pfändet?
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Smilie
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#4

17.02.2009, 12:11

@ Susannen: Könntest Du das evtl. hier einstellen - ich mein, nur den Textbaustein)? Der Stöber ist derzeit schlecht erhältlich... und als Vorlage wäre das m.E. gut zu gebrauchen.
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susannen aus s.

#5

17.02.2009, 12:13

Mach ich gerne, aber ich krieg nicht mehr hin, als es hier zu posten! Ich bin ansonsten ein echter Vollidiot was das IT-Wesen angeht. Ich kann mir nicht mal ein schönes Avatar machen. :aufhaeng

Ich such mir mal die Akte hier raus und dann gehts gleich los!
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#6

17.02.2009, 12:14

supi :thx - vielen lieben Dank für die Mühe!
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susannen aus s.

#7

17.02.2009, 12:17

So, die Anspruchsbegründung ist ganz einfach (habe ich in Zusammenarbeit mit einem GVZ erstellt, der mir diesen Tip gegeben hat und mir auch gleich gesagt hat, dass er selbst auf diese Art und Weise immer seine Kosten bei den RAen einzieht, Hammer oder?):

gepfändet wird der angebliche Anspruch des Schuldners auf

Zahlung der gesetzlichen Vergütung infolge Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe, der Beratungshilfe und Pflichtverteidigung an den Justizfiskus

Drittschuldner sind dann Amtsgericht und Landgericht im Bezirk des Sitzes des Rechtsanwalts, vertreten durch den Direktor bzw. vertreten durch den Präsidenten.

Meine Akte schmort allerdings noch, weil nach Umzug des Anwalts ein anderes Vollstreckungsgericht zuständig wurde. Ich kann also noch kein Ergebnis kundtun!
steffi2203
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#8

17.02.2009, 12:24

Hey vielen Dank für die prompte Hilfe!!!
susannen aus s.

#10

17.02.2009, 12:29

Ja, ne, Davy Jones Locker, da wird wohl drüber diskutiert ob das geht oder nicht. Wie der Antrag aber richtig aussehen muss, steht da nicht, da hab ich auch gesucht. Den Wortlaut hat mir ein GVZ diktiert, der selbst genau mit dieser Anspruchsbegründung immer erfolgreich seine Ansprüche bei den RAen pfändet.
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