Hallo und Guten Morgen!
Habe jetzt doch noch mal eine Frage wegen meinem Pfüb, den ich gern machen möchte.
Bei einem der Titel wurde bereits beim Grundbuchamt eine Sicherungshypothek eingetragen. Kann ich diesen Titel jetzt nochmals für eine weitere ZV-Maßnahme verwenden? Vermutlich eher nicht, oder? Denn er ist auch fest verbunden mit der Eintragungsmitteilung.
Danke für Eure Hilfe im Voraus!
Weitere ZV trotz Eintragung Sicherungshypothek?
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- Forenfachkraft
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Klaro - die ZwaSiHyp dient ja nur zur Sicherung - Du kannst mit dem Titel munter weiter vollstrecken. Musst dann halt den Titel mit der Eintragungsmitteilung ans Vollstreckungsgericht schicken.Kann ich diesen Titel jetzt nochmals für eine weitere ZV-Maßnahme verwenden?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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- rebru82
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Ich bin mir da ja nicht ganz sicher, aber mE sichert die Sicherungshypothek nur die Forderung auf dem Grundstück. Also kannst du natürlich noch anderweitige ZV-Maßnahmen einleiten, um an die Forderung zu kommen.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Klaro - die ZwaSiHyp dient ja nur zur Sicherung - Du kannst mit dem Titel munter weiter vollstrecken. Musst dann halt den Titel mit der Eintragungsmitteilung ans Vollstreckungsgericht schicken.
Du musst nur daran denken, dass du die Zwangssicherungshypothek aufheben musst, wenn deine Forderung erfüllt ist.
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Na, das ist ja prima
Ohne Euch hätte ich den Titel jetzt in der Akte versauern lassen.
Vielen Dank nochmal!
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