Frage aus der Berufsschule

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
gkutes

#11

10.02.2009, 12:28

na nun schicke ich den GVZ oder den PfÜB hin und hol mir die Kohle.
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#12

10.02.2009, 16:27

§§ 756, 765 ZPO ????????????
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
gkutes

#13

10.02.2009, 16:33

ja? und? die sind ja erledigt
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#14

13.02.2009, 22:29

Wirklich? Wie erbringe ich den Nachweis, dass der Schuldner im Annahmeverzug ist (durch öffentliche Urkunde)???
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
gkutes

#15

13.02.2009, 22:58

na ich denke, zur mängelbeseitigung wurde schon mehrmals aufgefordert. die mängel sind noch da. ist das nicht nachweis genug?
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