Frage aus der Berufsschule
- AxL
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§§ 756, 765 ZPO ????????????
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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Wirklich? Wie erbringe ich den Nachweis, dass der Schuldner im Annahmeverzug ist (durch öffentliche Urkunde)???
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
na ich denke, zur mängelbeseitigung wurde schon mehrmals aufgefordert. die mängel sind noch da. ist das nicht nachweis genug?