Frage aus der Berufsschule

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AxL
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#1

09.02.2009, 17:04

Eheleute E müssen aus deinem Urteil Zug um Zug 3000 EUR gegen Mägenbeseitigung durch die Firma F bezahlen. F wurde mehrfach zur Mängelbeseitigung aufgefordert und tat dies bislang nicht.

Nun soll für E vollstreckt werden.

1. Welchen Antrag stellt RA ?


Darf ich mal zu diesern "tollen" Fragen eure Meinung und eure Lösung erfahren?

Diese Frage wurde in der BS so gestellt. Also ich finde sie doof.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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Smilie
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#2

09.02.2009, 17:09

Hast Du vielleicht selber Vorschläge? Weil vorsagen ist doof :-)

Aber mal nen Hinweis: Schuldner ist erst mal in Verzug zu setzen.
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secret72

#3

09.02.2009, 17:14

AxL hat geschrieben:gegen Mägenbeseitigung
'tschuldigung - aber das ist zum :lolaway
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#4

09.02.2009, 17:18

Secret... hatte ich gar nicht gelesen :-)
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#5

09.02.2009, 17:41

Macht euch doch nicht so über Rechtschreibfehler lustig, ihr seids gemein und schließlich auch nicht unfehlbar :P
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#6

09.02.2009, 17:44

secret72 hat geschrieben:
AxL hat geschrieben:gegen Mägenbeseitigung
'tschuldigung - aber das ist zum :lolaway
:sorry aber das war mir auch gleich aufgefallen und hab fast unterm Tisch gelegen vor lauter :lolaway

aber nun zur Sache:
da muß ich Smilie :zustimm
bitte sag uns doch erst einmal, wie Du die Aufgabe lösen würdest...
zenzi75
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#7

09.02.2009, 17:45

Macht euch doch nicht so über Rechtschreibfehler lustig, ihr seids gemein und schließlich auch nicht unfehlbar
nein, aber es war soooooooooooo ein lustiger Fehler...
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AxL
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#8

10.02.2009, 08:41

Na gut, Mägenbeseitigung soll natürlich Mängelbeseitigung heißen. Aber jur. ändert es doch an der Lösung nichts.

Kommen wir mal zur Lösung:

Zug-um-Zug = Der Schuldner muss in Verzug gesetzt werden.

Ansonsten ist es eine vertretbare Handlung. Ich würde also einen Kostenvoranschlag besorgen und die Kosten vom Prozessgericht gegen den Schuldner festsetzen lassen und dann aus dem Beschluss vollstrecken.

Nun, wie setze ich den Schuldner in Verzug. In der Aufgabe steht wirklich nur Mängelbeseitigung. An einem Haus, Auto, Werkstück??? Ich habe keine Ahnung.

M. E. ist der Anspruch nicht bestimmt genug. Daher ist eine Vollstreckung aus dem Titel nicht möglich, weder für den Einen noch für den Anderen.

Das kann ich aber meinem Azubi nicht erzählen. Die soll wahrscheinlich kurz mit zwei Sätzen antworten.

Daher meine Frage: Was würdet ihr auf diese Prüfungsfrage antworten??

PS: Ein taffer Anwalt lässt doch den Verzug direkt im Urteil gleich mit feststellen.
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#9

10.02.2009, 09:10

PS: Ein taffer Anwalt lässt doch den Verzug direkt im Urteil gleich mit feststellen.
kann man machen - muss man aber nicht....

Jedenfalls, hast Du ja schon geschrieben, dass der Schuldner in Verzug zu setzen ist (wurde ja im Titel wohl nicht festgehalten, dass er im Verzug ist). Also muss ihm ja erstmal die Möglichkeit gegeben werden, die Leistung auch zu erbringen.
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#10

10.02.2009, 12:23

OK, der Schuldner wurde mehrfach unter Fristsetzung aufgefordert (vom RA) und hat nicht reagiert. Dies steht im Sachverhalt. Und nun??
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