Was tun bei Abgabe e. V.?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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annelie
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#1

04.02.2009, 11:39

Hallo,
ich hab mal eher eine praktische Frage an Euch:

Ich habe in mehreren Sachen einen VB erwirkt. Bevor ich einen ZV-Auftrag einleite, rufe ich immer zuerst beim zuständigen AG an und frage, ob der Schuldner e.V. abgegeben hat. In den meisten Fällen haben diese e. V. abgegeben.

Muss man Mdt. vorher fragen, ob wir e. V. anfordern sollen? Oder ist das nicht zwingend notwendig?

Müssen wir Mdt. darauf hinweisen, dass da Kosten für die Einholung der Abschrift entstehen und das es evtl. keinen Sinn macht diese einzuholen?

Wie geht Ihr da vor? Oder wartet Ihr dann grundsätzlich 3 Jahre bis sie erloschen ist?

Ich habe in dem Gebiet ZV wenig praktische Erfahrung und würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Lg
Francis
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#2

04.02.2009, 11:45

Wenn der die EV abgegeben hat, schreiben wir an Mandant, ob er das Protokoll haben möchte, da sich evtl. pfändbare Sachen bzw. Versicherungen u.s.w. aus dem Protokoll ergeben könnten. Der muss immer informiert werden, wenn durch eine Handlung Kosten entstehen, er muss es ja zahlen und selbst entscheiden, ob er das will oder nicht.

Wenn er einverstanden ist, fordern wir das Protokoll ab. Wenns da ist, wird weiter entschieden.
StineP

#3

04.02.2009, 11:45

Da es mit Kosten verbunden ist, würde ich das tun.... Ich mache immer ne kleine Stellungnahme - dass aufgrund der niedrigen Forderung sich das ggf. nicht lohnt. ferner weise ich auf die 3-Jahres-Frist hin.
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insi-maus
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#4

04.02.2009, 12:27

Wir fordern das Vermögensverzeichnis immer an, um überhaupt prüfen zu können, ob ein weiteres Vorgehen hier noch Sinn macht.
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Daisymaus512
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#5

04.02.2009, 12:46

Wir machen das so wie Francis.
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katuscha
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#6

04.02.2009, 12:49

Ich würde es auch dem Mandanten vorher mitteilen. Ihr könnt ja schreiben, dass ihr vor der Einleitung der ZV beim Gericht angerufen habt und dort wurde euch mitgeteilt, dass der Schuldner die eV bereits abgegeben hat. Dann der Hinweis mit den 3 Jahren und abschließend die Frage bezüglich des Vermögenverzeichnisses mit dem Hinweis, dass es Geld kostet und sich eventuell
pfändbare Sachen bzw. Versicherungen u.s.w. aus dem Protokoll ergeben könnten
@insi-maus: Da müsst ihr aber aufpassen, ohne nachfrage bzw. direktem Auftrag ist der Mandant nicht verpflichtet die Kosten für die Anforderung des Vermögensverzeichnisses zu zahlen.
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