Pfändung Schweiz

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

03.02.2009, 15:00

Hallo!

Ich hab mal zwei Fragen und zwar:

Ich soll die pfändbaren Beträge bei einem Schuldner berechnen, der in der Schweiz arbeitet und somit CHF verdient.
Bei ihm auf der Abrechnung stehen:
- Pflege Arbeitskleidung 20,00 CHF
- Kinder- und Ausbildungszulagen 200,00 CHF.
Meine erste Frage:
Sind diese Sachen pfändbar?

Zwischen Brutto und Nettolohn stehen noch so Sachen wie
- BVG-Beitrag gem. Vers-Ausweis
- Quellensteuer lt. Tabelle
- Benützung Firmenfahrzeug
-Lohnausfallversicherung Männer
Sind diese Sachen generell bei jeder Abrechnung in der Schweiz mit dabei?

Bei dem AHV-Beitrag, ALV-Beitrag und NBU-Beitrag gehe ich davon aus, dass das so was ist wie bei uns die Sozialversicherungen.

Ich hoffe mir kann jemand helfen ...
nicole84
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#2

03.02.2009, 15:12

Hi

ich würde sagen die Kinder- und Ausbildungszulagen sind nicht pfändbar. Bei der Pflege für Arbeitskleidung bin ich mir nicht sicher.

Ich habe aber mal gelesen, dass sich jemand der das gleich Problem hatte wie du, einen Anwalt in der Schweiz angerufen hat und sich dort "durchgefragt" hat.

Das kannst du ja auch mal probieren.

Gruß
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