Wir haben einen vollstreckbaren Titel mit Rechtsnachfolgeklausel auf Seiten des Gläubigers.
An wen lasse ich die Klausel denn nun am besten zustellen?
a) an den Schuldner direkt (über GV)
b) an den Prozessbevollmächtigten der I. Instanz des Schuldners
b) an den Prozessbevollmächtigten der II. Instanz des Schuldners (Berufungsverfahren ist anhängig - seit ca. einem Jahr, aber noch immer im Stadium des Antrags auf Prozesskostenhilfegewährung).
Die Sache ist etwas eilig, da wir eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen wollen - ich mir aber nicht genau klar darüber bin, wie ich am besten und vor allem am schnellsten aber vor allem richtig vorgehe.
Rechtsnachfolgeklausel - Zustellung an wen?
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3168
- Registriert: 26.09.2007, 15:07
- Beruf: manchmal Rechtspfleger
- Wohnort: Voerde
Ich würde b) nehmen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
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Danke für die Antwort.
Die Sache hat sich mittlerweile anderweitig geklärt. Dier damalige RA I. Instanz hat seine Kanzlei wohl in eine Sozietät eingebracht, welche nun - mit anderen Namen - als Bevollmächtigte der II. Instanz auftritt, Sachbearbeitet ist aber der selbe RA.
(Ich glaube ich sollte mir doch langsam angewöhnen - richtig zu lesen. )
Die Sache hat sich mittlerweile anderweitig geklärt. Dier damalige RA I. Instanz hat seine Kanzlei wohl in eine Sozietät eingebracht, welche nun - mit anderen Namen - als Bevollmächtigte der II. Instanz auftritt, Sachbearbeitet ist aber der selbe RA.
(Ich glaube ich sollte mir doch langsam angewöhnen - richtig zu lesen. )