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Abgabe eidesstattliche Versicherung durch Gläubiger

Verfasst: 27.01.2009, 09:02
von Sunny2008
Guten Morgen an alle :)
Habe hier ein kleines Problemchen.

Mandantschaft hat uns beauftragt, dass wir Zwangsvollstreckung einleiten. Ein Vollstreckungsbescheid existiert bereits, allerdings hat sie diesen verloren. Vom Gericht hat sie ein Schreiben bekommen, dass sie die eidesstattliche Versicherung abgeben muss, um eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des VB`s zu erhalten. Jetzt komm mein Problem:

Wie sieht so eine eidesstattliche Versicherung aus??? Ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich da rein schreiben soll. Hat jemand eine Vorlage?

Irgendwie muss ja jetzt wohl glaubhaft gemacht werden, dass sie die erste Ausfertigung verloren hat. Wie formuliere ich das nur?

Wäre sehr dankbar, wenn ich schnell eine Antwort bekäm. Sie kommt heute Mittag und das muss dieses Schreiben fertig sein.

DANKE :)

LG

Verfasst: 27.01.2009, 09:06
von rosa
Wie sieht so eine eidesstattliche Versicherung aus??? Ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich da rein schreiben soll. Hat jemand eine Vorlage?

Irgendwie muss ja jetzt wohl glaubhaft gemacht werden, dass sie die erste Ausfertigung verloren hat. Wie formuliere ich das nur?
richtig, da musst du nur schreiben, dass ich, frau tina müller eidesstattlich versichere, dass der vb vom... az... nicht mehr in meinem besitz ist...

dass er halt verloren ging und deshalb eine weitere ausfertigung notwendigt ist

sinn und zweck davon ist nur, dass die sicher sein können, dass du nich 2 VB´s hast und doppelvollstrecken kannst!

Verfasst: 27.01.2009, 09:32
von Smilie
ich würd noch versichern, dass trotz intensivster Bemühungen der VB nicht wieder aufgetaucht ist und der Verbleib unbekannt ist.

Verfasst: 27.01.2009, 09:37
von Jupp03/11
Weiterhin müßt ihr als jetzige Bevollmächtigte anwaltlich versichern, dass ihr den Titel nicht in Händen haltet.

Verfasst: 27.01.2009, 12:08
von Sunny2008
Vielen lieben Dank für die raschen Antworten.

Habe jetzt einfach mal was formuliert und mein Anwalt war zufrieden damit :)

Schönen Tag euch allen noch.

Verfasst: 30.01.2009, 10:03
von rena
Guten Morgen!

Ich bräuchte dringend eure Hilfe:

Wir möchten ZV-Auftrag gegen Firma stellen. Kann eine Firma auch die ev abgeben??

Verfasst: 30.01.2009, 10:05
von zenzi75
ja, der GF gibt für die Firma die EV ab...

Verfasst: 30.01.2009, 10:10
von rena
Vielen Dank für deine Antwort! Es handelt sich um eine GmbH, Chefin meinte das geht nicht...

Ich möchte die Herausgabevollstreckung eines Pkws mit Pfändung Nutzungsausfallzahlung kombinieren. Wie müsste ich das formulieren? Und Textbaustein für eV kann ich also einfach lassen?