Insolvenzbekanntmachungen.de immer noch unsicher!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Andreas

#1

23.01.2009, 10:51

Immer noch scheint es Probleme mit der Auffindbarkeit von Insolvenzverfahren auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de zu geben, zu deren Nutzung wir ja zwangsverdonnert wurden, nachdem viele Gerichte schriftliche Auskünfte unter Hinweis auf die Veröffentlichung im Internet verweigern.

Ich hatte an dieser Stelle bereits am 14.06.2006 (!) darüber berichtet, daß es dort erhebliche Unsicherheiten gibt, ob ein Verfahren, das es bekanntermaßen gibt, gefunden werden kann.

Soeben muß ich feststellen, daß die Probleme dort immer noch bzw. nun sogar in neuer Variation bestehen.

Ich habe in einer Akte vor mir einen Ausdruck (!) von insolvenzbekanntmachungen.de vom 23.07.2008 über einen Beschluss vom 21.07.2008 (Antrag auf Eröffnung des Insoverfahrens mangels Masse abgewiesen), Aktenzeichen liegt mir damit natürlich vor, alles. Wie gesagt: Ein Ausdruck von www.insolvenzbekanntmachungen.de über ein Verfahren !

Nun, heute, suchte ich erst mal nach dem (sehr seltenen) Firmennamen per Detailsuche :arrow: kein Ergebnis.

Also suchte ich nach Gericht und bekanntem Aktenzeichen :arrow: kein Ergebnis.

Und das, obwohl es nachweisbar Einträge gab ! Die GmbH gibt es übrigens immer noch, auf www.handelsregister.de ist sie aktuell eingetragen.

Festzuhalten bleibt:

Trotz definitiv früher gegebener Einträge sind diese Einträge heute nicht mehr auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zu finden :!:

Ich muß also echt jeden davor warnen, sich auf diese leider unzuverlässige Plattform zu verlassen.

Man stelle sich vor, man wäre Geschäftsmann, hätte eine Geschäftsanbahnung mit eben jener Firma für ein größeres Geschäft, man wolle sich auf www.insolvenzbekanntmachungen.de rückvergewissern, finde nix, macht das Geschäft -> und bleibt auf einem Riesenschaden sitzen.

Es scheint da also echten Handlungsbedarf zu geben.
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nici01
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#2

23.01.2009, 10:54

Danke für die Info, Andreas.

Ich wusste das gar nicht das die zu unzuverlässig ist die Seite. Wir gehen ja nicht oft auf die Seite aber manchmal muss meine Kollegin doch mal schauen.
Vielleicht haben wir deshalb letzens nichts gefunden. :roll:
Gruß Nici
Ina84
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#3

23.01.2009, 10:55

Davon habe ich gar nichts gewußt, dass das so unsicher ist. Vielen Dank für den Tipp. Hatte mich bis jetzt immer drauf verlassen...
LG Ina :huepf
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#4

23.01.2009, 10:56

Ich finde das wirklich schlimm - ich muss auch immer erst -zig Suchvarianten probieren, um endlich mal ein Ergebnis zu bekommen.

Kann man denn da gar nichts machen? Irgend jemandem Schreiben oder mit sonstwas drohen?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#5

23.01.2009, 10:57

Das wusste ich allerdings auch nicht. Gut zu wissen, wirklich, zumal ich da öfter mal draufschaue um meine hier laufenden Verfahren zu updaten. :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Jupp03/11

#6

23.01.2009, 11:02

m. W. werden die Veröffentlichungen nach Abschluss des Verfahrens dort gelöscht. Man kann es aber über insolnet.de sehen. So jedenfalls meine bisherigen Erfahrungen.
Tigra
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#7

23.01.2009, 11:02

ich suche immer auf INSOLNET aber das ist m. u. genau so besch...

ich habe letztens beim AG BONN eine anfrage gemacht bzgl. eines inso-antrags - wisst ihr was die kackfrech zurückgeschrieben haben - solche anfragen bearbeiten wir nicht mehr diese können unter insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden - das ich nicth lache!
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Andreas

#8

23.01.2009, 11:06

Jupp03 hat geschrieben:m. W. werden die Veröffentlichungen nach Abschluss des Verfahrens dort gelöscht.
Das wäre aber übel, finde ich.

Dann müßte man ja praktisch jedes Mal, wenn man nichts online findet, eine schrifltiche Anfrage an das Insolvenzgericht machen, wenn dann zurückkommt, "schauen Sie online", zurückschreiben: "Hab ich schon, es wäre ja möglich, daß FRÜHER was anhängig war, das man aber nicht mehr sieht, bitte prüfen Sie das", und sich dann in jedem Einzelfall mit dem Insogericht rumschlagen, damit die was nachschauen.

Mal wieder: Behörden-Irrsinn :roll: hatten wir ja erst, Stichwort Gehaltsabrechnungen... oder Elektr. Mahnverfahren-Wahnsinn :roll:
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sunny84
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#9

23.01.2009, 11:07

Wir hatten mit der Seite und den Suchfunktionen auch schon so unsere Probleme.
Wirklich verlassen kann man sich auf das Ergebnis echt nicht.
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#10

23.01.2009, 11:07

Andreas hat geschrieben:
Jupp03 hat geschrieben: Dann müßte man ja praktisch jedes Mal, wenn man nichts online findet, eine schrifltiche Anfrage an das Insolvenzgericht machen, wenn dann zurückkommt, "schauen Sie online", zurückschreiben: "Hab ich schon, es wäre ja möglich, daß FRÜHER was anhängig war, das man aber nicht mehr sieht, bitte prüfen Sie das", und sich dann in jedem Einzelfall mit dem Insogericht rumschlagen, damit die was nachschauen.
ich finde die antwort eine unverschämtheit... wenn ich mehr zeit hätte hätte ich denen mal was zurückgeschrieben, aber wie gesagt zeit ist geld und die haben wir hier definitiv nicht uns mit solchen blödis rumzuschlagen!
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