Zustellung Vergleich durch GVZ
Verfasst: 20.01.2009, 21:45
Hallo,
ich bin neu hier und habe heute einen Anruf von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleiches, habe den beglaubigt-Stempel rauf gemacht und es an den Gerichtsvollzieher geschickt, damit er das dem Beklagten, der keinen Anwalt hatte, zustellt. Nun rief der mich heute an und sagte, er braucht die Vollstreckbare im Original. Muss ich dem Gerichtsvollzieher wirklich meinen Original-Titel schicken?
Bitte entschuldigt die doofe Frage, aber ich hatte bisher mit Zwangsvollstreckungssachen oder so gar nichts zu tun. Ich habe noch nie einem Gerichtsvollzieher etwas zur Zustellung geschickt.
Danke für Eure Hilfe.
ich bin neu hier und habe heute einen Anruf von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleiches, habe den beglaubigt-Stempel rauf gemacht und es an den Gerichtsvollzieher geschickt, damit er das dem Beklagten, der keinen Anwalt hatte, zustellt. Nun rief der mich heute an und sagte, er braucht die Vollstreckbare im Original. Muss ich dem Gerichtsvollzieher wirklich meinen Original-Titel schicken?
Bitte entschuldigt die doofe Frage, aber ich hatte bisher mit Zwangsvollstreckungssachen oder so gar nichts zu tun. Ich habe noch nie einem Gerichtsvollzieher etwas zur Zustellung geschickt.
Danke für Eure Hilfe.