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Zustellung Vergleich durch GVZ

Verfasst: 20.01.2009, 21:45
von Zicklein
Hallo,

ich bin neu hier und habe heute einen Anruf von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleiches, habe den beglaubigt-Stempel rauf gemacht und es an den Gerichtsvollzieher geschickt, damit er das dem Beklagten, der keinen Anwalt hatte, zustellt. Nun rief der mich heute an und sagte, er braucht die Vollstreckbare im Original. Muss ich dem Gerichtsvollzieher wirklich meinen Original-Titel schicken?

Bitte entschuldigt die doofe Frage, aber ich hatte bisher mit Zwangsvollstreckungssachen oder so gar nichts zu tun. Ich habe noch nie einem Gerichtsvollzieher etwas zur Zustellung geschickt.

Danke für Eure Hilfe.

Verfasst: 20.01.2009, 21:47
von Gruftie
Ja, denn der Gerichtsvollzieher verbindet den Original-Titel mit der Zustellungsurkunde und Du bekommst dann alles wieder zurück.

Verfasst: 20.01.2009, 21:48
von sunshine24
:zustimm Gruftie

Verfasst: 20.01.2009, 21:49
von Bino
:zustimm

Verfasst: 20.01.2009, 21:49
von Ana
Stimme Gruftie zu. Wir haben immer Original + beglaubigte Kopie geschickt. Vergiss nicht eine Kopie für die Akte zu fertigen, falls mal die
Unterlagen verloren gehen

Gruß Ana

Verfasst: 20.01.2009, 21:50
von Zicklein
Dann muss ich dem wirklich meinen Titel schicken? Aber bei einem EB an Gegenanwälte schicke ich doch auch nur die beglaubigte und dann kommt das EB zurück und ich verbinde es mit dem Titel.

Verfasst: 20.01.2009, 21:51
von Zicklein
Ana, genau das ist ja meine Sorge, dass der Vergleich verloren geht!

Verfasst: 20.01.2009, 21:51
von Gruftie
Ja, aber - wie oben beschrieben - verbindet der Gerichtsvollzieher den Titel mit der Zustellungsurkunde unter Aufdrückung seines Siegels...

Du musst keine Angst haben, kriegst den Titel doch wieder zurück!

Das ist etwas anderes, als wenn Du an die Gegenseite per EB zustellst...

Verfasst: 20.01.2009, 21:52
von Bino
Joah, da kommste nicht drum rum.

Verfasst: 20.01.2009, 21:52
von Gruftie
genau das ist ja meine Sorge, dass der Vergleich verloren geht!
Falls er wirklich mal verloren gehen sollte (könnte ja mal passieren) kannst Du immer noch die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung beantragen.