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Vermögensverzeichnis unzureichend ausgefüllt

Verfasst: 19.01.2009, 13:12
von Anja S.
Hallo, habe da einen Schuldner, der für mich unverständliche Angaben in seinem Vermögensverzeichnis gemacht hat.

Er gibt an, zur Zeit als Kraftfahrer selbständig tätig zu sein, jedoch hat er keinerlei Fahrzeug und gibt auch an keinerlei Konten zu haben. Das ist doch komisch! Wie arbeitet er denn dann? Was kann ich denn jetzt machen?

Verfasst: 19.01.2009, 13:13
von _steffi_
Nachbesserung EV beantragen, wegen Konten und Arbeitsmittel.

Verfasst: 19.01.2009, 13:18
von Anja S.
Habe die Erfahrung gemacht, dass sich da meistens nichts an den Angaben ändert. Warum auch immer!?!

Habe ich noch andere Möglichkeiten?

Verfasst: 19.01.2009, 21:08
von Paprika
Hallo,

du könntest den GVZ um Nachbesserung beauftragen und genaue Fragen formulieren. Ansonsten sprich mal mit deinem RA/RAin ob du zum Termin mit dem GVZ mitgehen kannst. Da kannst du ggf. den Schuldner selbst fragen.

Viele Grüße
Paprika

Verfasst: 19.01.2009, 21:15
von Bino
Eine Nachbesserung wegen der Konten ist heutzutage aussichtslos.
Wahrscheinlich wird er zum Lkw höchstens angeben, dass er keinen eigenen hat, sondern mit einem Lkw der Spedition fährt.

Er müsste doch was zu seinen Auftraggebern, möglichen Außenständen oder so angegeben haben.
Wenn er selbständig ist, müsste er ja Aufträge haben. Ich hatte auch mal so ein Protokoll, da stand nichts drin. Die Nachbesserung wegen der Auftraggeber und Außenstände habe ich bekommen.

Verfasst: 19.01.2009, 21:26
von GV Alt
Selbständiger Kraftfahrer ohne LKW kann doch nur bedeuten, daß er als "Subunternehmer" für eine andere Spedition mit deren LKW fährt.

Er muß doch zuminest angeben, für welche(n) Auftraggeber er fährt, damit dort eine Forderungspfändung (z.B. aus Dienstleistungsvertrag o.ä.) angebracht werden kann.

Verfasst: 28.01.2009, 09:34
von Tigra
hallooöööchen ich kann den alten fred mit meinen posts nicht finden, ich brauch mal hilfe:


wir haben NB der EV beantragt, weil die GVin (mit verlaub) wirklich schlecht ausgefüllt hat - nach ewigem hin und her - schickt die mir die unterlagen zurück , dass der SCH. nicht angetroffen werden konnte, wir aber keinen haftbefehl beauftragt haben und daher die sachen zurückgebkommen - mit einer Kostennote von 3,45!!!!!!!
Also ich halte das ja für reine frechheit und faulheit!!! ich bin nicht daran schuld, dass sie schlecht ausgefüllt hat - und zudeml hatten wir den haftbefehl schon beim ersten mal, das hat auch gedauert bis sie den mal raus hatte - also 2 fragen:

- hätte ich die haft nochmal beantragen müssen

- was ist mit den 3,45??!

Verfasst: 28.01.2009, 09:56
von Smilie
tja - die 3,45 sind wohl nicht erledigte Amtshandlung... möglich, da sie die Nachbesserung ja nicht durchführen konnte...

Und den Haftantrag - war der im jetzigen Antrag auch mit drin? Ich würds sicherheitshalber immer mit reinschreiben.

Verfasst: 28.01.2009, 10:01
von Tigra
was ich nicht verstehe - ich kann doch nix dafür, wenn die tante zu doof ist, den EV richtig auszufüllen -ich denke doch die macht das nicht das erste mal - von dem her sehe ich nicht ein - egal welche und egal wie hoch - kosten für ihre "dummheit" zu tragen u. a. auch nochmal einen haftbefehlsantrag zu beantragen, da ich den bereits in der vorherigen ev geschichte ja schon beantragt hatte und ich lediglich nochmal darauf hingewiesen habe und auf die NB aufmerksam gemacht habe .... weißt du was ich meine?!

- ach ja die 3,45 sind Zustellkosten Bild

Verfasst: 28.01.2009, 10:02
von _steffi_
Ich verstehs nicht, der Sch ist doch nur nicht angetroffen worden....wieso will die einen HB, den bekommt man doch nur, wenn der Sch zum termin für die EV nicht erscheint....

Ich würde eine EMA machen, um sicher zu gehen und die dann nochmal losschicken mit HB Antrag (sicherheitshalber)

Die Kosten sind bestimmt angefallen, weils beim Sch war....ach wenn der nicht da war.