Räumung: Vorschuß für GVZ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hellsleeper666
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#1

16.01.2009, 12:50

Hallo,

ich habe hier einen Räumungsantrag gestellt. Es handelt sich bei dem Objekt um einen kleinen Bungalow. Habe vorab dem Mdt schon mitgeteilt, daß für die Räumung vom GVZ ca. 2 - 3000,00 Euro verlangt werden. offene Mieten sind in Höhe von 7.488,00 € vorhanden.

Jetzt schreibt mir die Gerichtsvollzieherin, daß sie 8.000,00 € Kostenvorschuß haben will. Der Mdt hat keine Rechtsschutz. Abgesehen davon, wie ich das dem Mandanten beibringen soll, wollte ich mal nachfragen, ob das sein kann, daß die Dame 8.000 Euronen verlangen kann.

(Ich muß dazu sagen, daß ich von dieser Gerichtsvollzieherin nicht viel halte, da sie grundsätzlich 3 Monate braucht, bis sie mal etwas von sich hören läßt, wir sind eine Kleinstadt, wo alle anderen GVZ höchstens 4 Wochen für die Bearbeitung von Anträgen brauchen).

Was haltet Ihr davon???
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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romex
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#2

16.01.2009, 12:52

Oh, das ist ordentlich! Frag sie doch einfach, warum sie soooo viel haben will! Vielleicht hat sie einen Grund!
Liebe Grüße,
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Sinchen
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#3

16.01.2009, 12:55

Ich würde mich erst einmal mit dem GVZ in Verbindung setzen und nachfragen, wie sich dieser Vorschuss zusammensetzt.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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Daisymaus512
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#4

16.01.2009, 13:00

also 8.000 Euronen halte ich für überzogen. Ich würde auch mal bei ihr nachfragen, warum sie so viel will. Vielleicht hat sie sich ja nur verschrieben.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]

[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
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Pepples
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#5

16.01.2009, 13:28

Je nachdem wie groß der Bungalow ist, kann das schon anfallen. Es gibt aber doch die Möglichkeit einer "Berliner Räumung". Dabei spricht der Vermieter sein Vermieterpfandrecht aus und es wird nur das Schloss ausgetauscht. Google mal nach Berliner Räumung, es gibt da ein Urteil, hab ich nur grad nicht da, weil ich nicht im Büro bin. Vielleicht kann auch einer der anderen Forenos damit aushelfen
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
-dus-
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#6

16.01.2009, 13:38

BGH, BESCHLUSS vom 17.11.2005,
I ZB 45/05
secret72

#7

16.01.2009, 13:39

-dus- hat geschrieben:BGH, BESCHLUSS vom 17.11.2005,
I ZB 45/05
Und was steht da drin? Hat vielleicht nicht gleich jeder zur Hand. ;)


8.000 Euro finde ich auch sehr viel.
Krissie
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#8

16.01.2009, 22:46

Meine Kollegin (ich hab auch noch nicht so lange ausgelernt) hat mir erklärt, dass der GV in die Wohnung geht und schätzt, was die Räumung kostet.
Wir hatten erst vor Kurzem nen Fall von einem, der seine Wohnung ziemlich verkommen hat lassen, viel Gerümpel, Schloß gewechselt, altes Auto stand noch rum, etc...
Der GV wollte einen Vorschuss von 5.500,00 €. Gekostet hat die Räumung im Endeffekt etwa 1.500,00 €.

Welche Erfahrungen habt ihr in der Praxis denn sonst so gemacht? Ich hatte bisjetzt nur die eine Räumung...
GV Alt
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#9

17.01.2009, 19:00

Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach der Zahl der zu räumenden Zimmer und dem evtl. zusätzlichen Aufwand (Entrümpelung, Müllgebühren, Lagerkosten). Es liegt im Ermessen des GV's, in welcher Höhe er einen Vorschuss für erforderlich hält (er hat seine "Erfahrungswerte").

Letztlich handelt es sich auch nur um einen "Vorschuss"; abgerechnet wird am Ende nach dem tatsächlichen Aufwand.

Für ein Einfam.-Haus würde ich persönlich einen Vorschuss von 5-6.000 € für angemessen halten. Es sei denn, der GV hat Anhaltspunkte für einen größeren Aufwand.

Bestes Beispiel aus der Praxis: Räumung einer 4 Zimmer-Wohnung + Keller. Jedes Zimmer war zugemüllt "bis oben hin". Hat 4 Tage gedauert!
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Gruftie
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#10

17.01.2009, 19:04

Hat 4 Tage gedauert!
Boah.... :schock :ohnmacht
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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