Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dieni
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#1

12.01.2009, 16:25

Ich hab da mal ein Problem und stehe auf dem Schlauch....

Wir wurden am 29.11.07 beauftragt in einer außergerichtl. Arbeitssache.
Mandant bekommt am 07.02.08 nach Abschluss der Sache unsere Rechnung. Mandant zahlt nicht :twisted: Ich habe nun das gesamte Mahnverfahren am 06.05.08 eingeleitet, Titel erlassen und ZV eingeleitet.

Heute (!) 12.01.09, bekomme ich vom Insolvenzgericht kommentarlos einen Beschluss, wonach bereits am 27.02.08 über das Vermögen unseres ehem. Mandanten das Insolvenzverfahren schon eröffnet wurde!!

Er hat uns bei seinem Insolvenzverwalter aber nie als Gläubiger angegeben. Ich könnte also nur unsere Rechnung vom 07.02.08 anmelden, da der Rest erst nach Eröffnung des InsO Verfahren entstanden ist.

Irgendwie kann ich das nicht so hinnehmen. Kann ich ihm seinen Restschuldbefreiungsantrag mehr oder weniger um die Ohren hauen lassen, da er uns wissentlich nicht als Gläubiger benannt hat?
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zenzi75
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#2

12.01.2009, 16:30

Du kannst die Forderung auch noch nachträglich anmelden, kostet aber wohl ein paar Gebühren für den Extra-Prüfungstermin...

im übrigen würde ich den "netten" Mdt. eine Betrugsanzeige um die Ohren hauen...
Tante Noro

#3

12.01.2009, 16:38

jap, genauso seh ich das auch, er wusste, dass er euch nicht bezahlen kann und beauftragt euch trotzdem, also würd ich prüfen, ob du ihm ne strafanzeige um die ohren hauen kannst
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Bino
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#4

12.01.2009, 19:20

Du kannst ihn zwar evtl. drankriegen, weil er wusste, dass er nicht zahlen kann, denn bei einer Eröffnung am 27.02. muss ja der Antrag schon vorher gestellt worden sein, so dass man davon ausgehen kann, dass er auch zu Eurer Beauftragung nicht mehr zahlungsfähig war.
Du kannst ihn aber nicht deswegen drankriegen, dass er Euch nicht als Gläubiger angegeben hat.
Das dachte ich bis vor kurzem auch. Mir war auch so, dass das anfangs im Verbraucherinsolvenzverfahren ein MUSS war für die Restschuldbefreiung. Auf jeden Fall ist der Schuldner nicht dazu verpflichtet, alle Gläubiger anzugeben. Wir mussten uns letztens auch belehren lassen, dass es dem Gläubiger zugemutet werden kann, regelmäßig abzufragen, ob ein Insolvenzverfahren läuft.
Traurig aber wahr.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
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Maeva
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#5

12.01.2009, 19:52

Da hilft wohl nur noch eine Strafanzeige...
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Mark Twain[/color]
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Dieni
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#6

12.01.2009, 20:57

Danke für eure Tips :thx . Dann werde ich mich morgen gleich mal an ne Strafanzeige setzen.
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Jupp03/11

#7

12.01.2009, 21:08

Die Beauftragung war am 29.11.2007.
Insolvenzverfahren war drei Monate später.
Am 06.05.2008 wurde Mahnverfahren eingeleitet.
Im Januar 2009 Kenntnis von der Insolvenz.

Ich frage mich, was zwischen Mai 2008 und Januar 2009 gelaufen ist.

Wenn Angestellte des Büros die 23,00 € GK für den MB selbst zahlen müßten, kämen sie vielleicht mal auf den Gedanken, vorher Inso zu prüfen.

Tut mir leid, dieses Thema hatten wir einfach hier viel zu oft. Dumm gelaufen, Akte ablegen und ärgern.
Die Strafanzeige wird mit einem Lächeln von der Staatsanwaltschaft betrachtet.
Hier hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht.
ELBundy
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#8

13.01.2009, 19:09

Jupp03 seh ich genauso die Strafanzeige wird sowas von ins leere laufen .

Dieni verbuchs als Hausaufgabe für,s nächste mal hättest du im Mai letzten Jahres mal bei Insolvenzbekantmachungen.de geschaut müstest du dir jetzt keine Sorgen für die Nachmeldung bzw. 15€ Kosten machen die nunmal zu zahlen sind.
Spar dir die Strafanzeige denn du machst dich nur lächerlich. :roll:
Nauja

#9

13.01.2009, 19:58

Vielleicht sieht das die StA bei Euch so... bei uns werden solche Anzeigen nicht abgeschmettert! Und mit der Begründung meiner Strafanzeige, begründe ich auch meine Forderungsanmeldung zum InsoVerfahren als Forderung aus unerlaubter Handlung!
elly87
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#10

19.01.2009, 09:29

Hallo Ihr Lieben,

ich wüsste gerne, wie die Gläubiger beim Insolvenzverfahren "berücksichtigt" werden, bzw. in welcher Reihenfolge aufgeführt werden.

Geht es um die Höhe der Forderung oder um das Datum der Geltendmachung?!

Und was zum Beispiel passiert, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens verstirbt?

Ich nehme an, es wird versucht, alles mögliche noch zu verkaufen (Firma, Firmenwagen, etc.) und davon werden die Gläubiger dann ausbezahlt?!

Und dann frag ich mich natürlich wieder in welcher Reihenfolge das passiert?!


Vielleicht kann mir jemand helfen, bei uns in der Kanzlei weiß das niemand so genau und mein Chef ist momentan nicht verfügbar -.-


Vielen dank schonmal :)
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