Hallo!
Ich habe ein insolvenzrechtliches Problem.
Der Insolvenzverwalter hat im Juni 06 Folgendes mitgeteilt:
„Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des X wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 01.08.2005 aufgehoben. Es lag keine zu verteilende Masse vor. Die Wohlverhaltenszeit wurde auf sechs Jahre ab 28.12.2004 festgesetzt. Insolvenzgläubiger erhalten während der Wohlverhaltenszeit voraussichtlich keine Ausschüttung.“
Heißt das jetzt für mich, dass ich meine Forderung ausbuchen kann? Oder kann man noch was machen?
Insolvenzrecht ist irgendwie nicht so mein Gebiet. Danke euch im Voraus!
LG strubbel
Insolvenzverfahren aufgehoben und jetzt?
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Hier mußt du bis Ende der WVP warten - 28.12.2010. Danach gibts - letzte Möglichkeit - nochmal Geld, wenn überhaupt. Der InsV/TH hat vorgesorgt: Es gibt wahrscheinlich die ganze Zeit über kein Geld - also nerv mich nicht mit Sachstandsanfragen ) Aber: man weiß ja nie, vlt. erbt der SC doch nochmal was - bekommt den Job seines Lebens....
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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Auch wenn ich davon auch keine Ahnung habe - aber ich würde die Akte auf jeden Fall bis zum Ende der Wohlverhaltensphase laufen lassen. Man weiß ja nie, ob da nicht doch noch was kommt.
- Strubbel
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Ich danke euch!
Dann mach ich mal ne WVL Ende 2010 und schau, ob dann nochmal was kommt, ansonsten geht die Akte dann in den Keller. Mist das Ganze, der RA dachte, er kriegt nochmal Geld...
Dann mach ich mal ne WVL Ende 2010 und schau, ob dann nochmal was kommt, ansonsten geht die Akte dann in den Keller. Mist das Ganze, der RA dachte, er kriegt nochmal Geld...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]