Sicherungshypothek wieder löschen

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romex
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#1

06.01.2009, 15:56

Hallo, ich hab da auch mal wieder eine Fachfrage:

Die Eintragung einer Sicherungshypothek ist ja schon etwas, was ich wirklich in meinem bisherigen Berufsleben eher selten mache. Nun soll ich jedoch genau das wieder rückgängig machen, da der Schuldner, auf dessen Grundstück diese Sicherungshypothek eingetragen ist, die Forderung nebst Zinsen und Kosten komplett bezahlt hat.

Wie mache ich das?

Lieben Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße,
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jacqueline k
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#2

06.01.2009, 15:57

Dann muss der Gläubiger zum Notar gehen, sich eine Löschungsbewilligung erteilen lassen und diese an das Grundbuchamt oder den Schuldner schicken. dann wird die Grundschuld - in der Regel - gelöscht.
:blumen
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Smilie
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#3

06.01.2009, 16:05

Genau. Ich frag dann immer beim Notar, was die Löschungsbewilligung ca. kosten würde. Dann verlange ich diesen Betrag vom Schuldner als Vorschuss. Wenn er den dann gezahlt hat, schick ich den Gläubiger zum Notar wg. der Löschungsbewilligung und die schick ich dann mit der "Endabrechung" der Kosten an den Schuldner. Dann soll der damit zum GBA rennen und alles in die Wege leiten.
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#4

06.01.2009, 16:21

Smilie hat geschrieben:Genau. Ich frag dann immer beim Notar, was die Löschungsbewilligung ca. kosten würde. Dann verlange ich diesen Betrag vom Schuldner als Vorschuss. Wenn er den dann gezahlt hat, schick ich den Gläubiger zum Notar wg. der Löschungsbewilligung und die schick ich dann mit der "Endabrechung" der Kosten an den Schuldner. Dann soll der damit zum GBA rennen und alles in die Wege leiten.
und das Grundbuchamt sagt dem Schuldner :vogel

Spaß beiseite, der Schuldner muss mit der LB zum Notar, entsprechender Löschungsantrag ist dann noch zu beglaubigen.
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Smilie
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#5

06.01.2009, 16:28

Wieso :vogel ???? Ich hab das doch nicht verbock, sondern der Schuldner, dann soll der auch die Rennerei haben :-) und für mich ist die Sache mit der Übersendung der Löschungsbewilligung beendet - soll doch der Schuldner damit machen was er will - ist nicht meine Aufgabe und bezahlt wirds auch nicht.
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romex
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#6

06.01.2009, 16:33

Also: Die Eintragung der Sicherungshypothek kann jeder und das Löschen muss via Notar erfolgen??? Kann man nicht einfach dem Grundbuchamt schreiben, dass die Sache erledigt ist??? (Sorry, dass ich so blöd frage!)

Kein Wunder, dass ich davon keine Ahnung habe! Hab seit der Ausbildung nichts mehr im Notariat zu tun gehabt und arbeite auch lediglich für zwei Rechtsanwälte!

Na super! Und wer trägt dann die Kosten für die Löschung??? Kann ich die dem Schuldner aufdrücken, damit überhaupt gelöscht wird?
Liebe Grüße,
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puppa2402
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#7

06.01.2009, 16:37

Der Schuldner trägt die. Der Schuldner muss ja damit zum Notar. Dann bekommt er auch die Kosten auferlegt. Außerdem kann es dem Gläubiger ja eh egal sein, ob der Schuldner irgendwelche Sicherungshypotheken eingetragen hat.
Liebe Grüße
puppa

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romex
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#8

06.01.2009, 16:39

Ich danke Euch herzlich! :blumen
Liebe Grüße,
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Gruftie
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#9

06.01.2009, 16:41

Romex, mach es wie Smilie gesagt hat. Der Schuldner möge vorab die Notarkosten für die Löschungsbewilligung zur Verfügung stellen; dann würde ich erst den Gläubiger zum Notar schicken....
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#10

06.01.2009, 16:53

Könnt Ihr, die Ihr beim Notar arbeitet, mir mal verraten, wie viel das ca. kosten wird? Mein Chef (der zweite wusste das natürlich mit dem Notar...) meinte, das wären ca. 30 EUR. Stimmt das?
Liebe Grüße,
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