ZV aus arbeitsrechtlichem Urteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

06.01.2009, 10:32

HI! Wir haben ein arbeitsrechtliches Urteil, indem der Arbeitgeber verurteilt wird, an unseren MA Löhne auszuzahlen. Teilweise sind diese in netto, teilweise in brutto angegeben. Wie kannn uch hier richtig vollstrecken??? Wie muss ich vorgeheh? Wäre für jede Hilfe sehr dankbar. Ich weiß echt nicht weiter... :oops:
Benutzeravatar
Faina Kushner
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 19.05.2008, 10:17
Wohnort: Schwerin

#2

06.01.2009, 10:44

naja du machst einen normalen ZV-auftrag. Im Urteil ist doch alles angegeben. und diese genauen Beträge gibst du in deinem ZV-Antrag was und wieviel vollstreckt werden soll an.

Meines Erachtens.

Was steht denn im Urteilstenor genau drin?
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]


Ich bin so cool, ich kann sogar Drehtüren zuknallen!!!


Rechtsanwaltsfachangestellte sind die besten Liebhaberinnen!
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#3

06.01.2009, 10:46

Sehe ich auch so, damit darf sich der GV rumärgern.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#4

06.01.2009, 11:42

Welchen ZV-Auftrag soll ich in diesem Fall stellen? In RA-Micro meine ich? Ich kenn mich mit der ZV leider nicht so gut aus... es gibt so viele ZV-Aufträge...
jujo
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 05.04.2007, 12:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

06.01.2009, 11:45

Hallo.

Ich gehe davon aus, dass es sich beim Arbeitgeber um eine Firma handelt. Daher würde ich den Zwangsvollstreckungsauftrag (isoliert) nehmen, da man bei einer Firma ja keine eidesstattliche Versicherung abnehmen kann.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#6

06.01.2009, 11:49

Ähm und was soll das bringen ? Hier soll doch nur eine ganz normale Forderung vollstreckt werden.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#7

06.01.2009, 11:53

Der Arbeitgeber ist eine Spedition. Klar, es ist eine Firma, die LKW-s hat. Ich habe ehlich gesagt keine Ahnung, ob eine EV bei einer Firma Sinn macht. Deswegen hoffe ich auf Eure Hilfe.

In dem Tenor steht übrigens drin: Der Beklagte mus.... EUR netto für MOnat ... und .... EUR bruto für den MOnat .... zahlen.

HILFE!!!
jujo
Forenfachkraft
Beiträge: 241
Registriert: 05.04.2007, 12:38
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#8

06.01.2009, 11:55

@jojo:
Was meinst du mit "Was soll das bringen"?
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#9

06.01.2009, 13:19

Ich meine, die Sachlage ist relativ klar: Eine ganz stinknormale Pfändung (LKW?) oder die Konten dichtmachen.

Was willst du da noch vollstrecken ? Und was sollte eine e.V. überhaupt bringen ?
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#10

06.01.2009, 13:38

Wenn ich eine ganz normale Kontenpfändung mache - wie gehe ich mit den "Brutto"-Beträgen um? Kann ich diese ganz normal angeben mit Zinsen? Oder muss ich irgendwas umrechnen???
Antworten