Erneute Abgabe der EV innerhalb 3-Jahres-Frist

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Susann84
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#1

04.12.2008, 07:46

Hi Leute,
mein heutiges Problem ist das Folgende:

Unser Schuldner hat vor einiger Zeit die EV abgegeben und wir haben das Vermögensverzeichnis vorliegen. Inzwischen ist das darin angegebene Konto aufgelöst. Wir haben einen Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Abgabe der EV gestellt (§ 903 ZPO). Den will der GVZ aber nicht ausführen, weil das nicht in § 903 ZPO stehe. Kennt jemand eine Gerichtsentscheidung oder hat eine andere Idee, wie ich das trotzdem hinbekomme?

LG und schonmal danke. Susann
HIMI
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#2

04.12.2008, 09:37

DAS bekommst Du nicht hin. Auflösen einer Bankverbindung ist KEIN Grund für eine EV nach § 903 ZPO, daraus ergibt sich kein Indiz auf verbesserte Vermögensverhältnisse. Der GV hat völlig recht.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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LuzZi
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#3

04.12.2008, 09:59

Ja, das stimmt allerdings. Als ich mit ZV angefangen habe vor einigen Jahren habe ich den gleichen Fehler gemacht und der GVZ hat mir genau das Gleiche mitgeteilt. So ists leider.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Susann84
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#4

04.12.2008, 14:21

Das ist natürlich Mist. Hin und wieder hat das tatsächlich schon geklappt. Tja, da lässt sich nichts machen. Irgendwer eine andere Idee, wie ich jetzt die neue Bankverbindung rausbekomme?
HIMI
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#5

04.12.2008, 16:31

vielleicht - wahrscheinlich sogar - hat der gar kein eigenes Konto mehr. Schau mal im VV, ob er verheiratet ist. Oft laufen Zahlungen dann über das Konto der Ehefrau, Freundlin, Kindern o.s.f.

Im Wege der Zwangsvollstreckung ist da nicht viel zu machen, es sei denn, Du willst das Risiko einer Verdachtspfändung eingehen und schickst an alle Banken ringsum einen PfÜB. Muß man aber sinnvoll erklären, sonst beschwert sich der Rechtspfleger, das ist nämlich nicht erlaubt (so weit ich weiß)

Es gibt auch die Methode "quick and dirty", aber ob die heute noch funktioniert, weiß ich nicht, glaube es nach dem Fortschritt der Technik eher weniger. Danach überweist man über alle Banken, die man will, einen kleinstbetrag auf das imaginäre Konto des Schuldners. Wenn es nicht zurückkommt, könnte (!) man einen Treffer gelandet haben. Es könnte aber auch bei irgendeinem sonstigen verblüfften Kontoinhaber gelandet sein, der sich fragt, warum ihm jemand 0,23 € überweist...
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zenzi75
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#6

04.12.2008, 16:35

Es gibt auch die Methode "quick and dirty", aber ob die heute noch funktioniert, weiß ich nicht, glaube es nach dem Fortschritt der Technik eher weniger. Danach überweist man über alle Banken, die man will, einen kleinstbetrag auf das imaginäre Konto des Schuldners. Wenn es nicht zurückkommt, könnte (!) man einen Treffer gelandet haben. Es könnte aber auch bei irgendeinem sonstigen verblüfften Kontoinhaber gelandet sein, der sich fragt, warum ihm jemand 0,23 € überweist...
davon hab ich ja auch noch nie gehört... Ist es nicht so, daß die Banken, wenn Empfänger und Kontonummer net zusammenpassen, eh die Überweisungen nicht ausführen, unabhängig davon, ob es tatsächlich einen Kontoinhaber mit Namen XY gibt, nur halt mit ner anderen Kontonummer???
ELBundy
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#7

04.12.2008, 18:27

HIMI hat geschrieben: Es gibt auch die Methode "quick and dirty", aber ob die heute noch funktioniert, weiß ich nicht, glaube es nach dem Fortschritt der Technik eher weniger. Danach überweist man über alle Banken, die man will, einen kleinstbetrag auf das imaginäre Konto des Schuldners. Wenn es nicht zurückkommt, könnte (!) man einen Treffer gelandet haben. Es könnte aber auch bei irgendeinem sonstigen verblüfften Kontoinhaber gelandet sein, der sich fragt, warum ihm jemand 0,23 € überweist...
Dazu benötigt man aber schon eine gültige Kontonummer des Schuldners. :roll:
Soweit ich weiß brauch ich neben dem Namen auch seine Kontonummer
Ernie

#8

05.12.2008, 12:38

Hat sich denn sonst noch was an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners geändert? Vielleicht neuer Arbeitgeber? Neue Wohnanschrift?
HIMI
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#9

05.12.2008, 12:50

... es sollte so sein, daß die Bank Zusammenpassen von Kontonummern und Namen prüft - das ist wohl eher Fiktion. In den meisten fällen dürfte heutzutage (!) das Geld auf das Konto fließen, das angegeben ist, wenn man eines hat.

"Früher" hätte man es ohne Nummer versucht, aber da wurden Zahlungen bei den Banken auch noch manuell durchgebucht.
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Lisa*
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#10

31.03.2009, 08:33

Ich habe auch mal wieder eine Frage, wollte aber jetzt nicht noch einen neuen Thread erstellen....

Unser Schuldner hat im Vermögensverzeichnis, welches vom November 2007 datiert, angegeben, dass er bis August 2008 Zivildienstleistender ist.

Da diese Zeit nun vorbei ist, möchte ich nunmehr eine neues Vermögensverzeichnis anfordern.

Is es denn richtig, wenn ich einen Neuantrag rausschicke?
Oder doch Nachbessserung der EV?!?

- Habe gerade keine Ahnung... Auf welche §§ muss ich mich beziehen?

Wäre echt lieb, wenn ihr mir helfen könntet...

- Danke -
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