Ich habe gerade eine Akte zur Wiedervorlage. Die e. V. wurde hier vor drei Jahren abgegeben.
Wie geht ihr hier nun vor?
Schreibt ihr den Gegner erst an und droht an, dass ihr die Neuabgabe beantragt?
Oder beantragt ihr gleich eine erneute Abgabe? Wenn ja, hättet ihr hier mal ein Formularschreiben für mich?
Vorgehensweise drei Jahre nach Abgabe der e. V.
- Schneeweißchen
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[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]
[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
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- charly03
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Bei uns läuft das so ab: Meldeauskunft einholen, Anfrage beim Schuldnerverzeichnis und anschließend gleich wieder den GV losschicken..
Bin der Ansicht, mit nem Aufforderungsschreiben geht nur wertvolle Zeit verloren.
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*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
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- Schneeweißchen
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Warum denn eigentlich? Nach drei Jahren wird das doch automatisch gelöscht, oder? Der Gegner dürfte doch also gar nicht mehr drinstehen..Anfrage beim Schuldnerverzeichnis
Schicke ich dann einen normalen ZV-Auftrag ans Gericht, so als wenn er die e. V. noch nie abgegeben hätte?und anschließend gleich wieder den GV losschicken..
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- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es könnte aber mittlerweile schon wieder eine neue eV drin stehen. Daher ist es kostengünstiger, wenn Du vorher eine Anfrage machst, bevor Dir der Gerichtsvollzieher mitteilt, dass es schon wieder eine neue gibt.Zitat:Anfrage beim Schuldnerverzeichnis
Warum denn eigentlich? Nach drei Jahren wird das doch automatisch gelöscht, oder? Der Gegner dürfte doch also gar nicht mehr drinstehen..
Ansonsten ganz normalen ZV-Auftrag.
- Schneeweißchen
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Danke!
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- Schneeweißchen
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Hat vielleicht jemand mal ein Formular eines ZV-Auftrages für mich? Würde das gerne mal mit unserem (recht alten) Formular vergleichen und dieses ggf. ausbessern..
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