Huhu... hab hier ein komisches Dings liegen.
Wir haben aus VB vollstreckt. Da kam ne Mitteillung vom GV: Geschäftsräume nicht mehr dort. Also Mdt. gefragt. Der teilt uns ne neue Anschrift mit. Dort also ZV. GV schreibt wieder: "Hier keine Büroräume. Wohnsitz des Gesellschafters sowieso". (es gibt 2 Gesellschafter).
Im ZV-Auftrag hieß es:
"gegen die GbR, vertreten durch die Gesellschafter, Adresse"
Meine Frage:
Muss ich den GV noch mal beauftragt, nicht gegen die GbR, sondern gegen den Schuldner, als ehemaligen Gesellschafter der GbR zu vollstrecken? Geht es hier nur um die Bezeichnung bezüglich des Rubrums oder denke ich irgendwie falsch? Schließlich hat er mir alles zurückgeschickt...
ZV bei GbR-Gesellschafter
Ich dachte, mit deiner Antwort Mist ... wäre der Fall klar.
Du müßtest jetzt erstmal prüfen, ob es diese Gesellschaft überhaupt noch gibt.
Du müßtest jetzt erstmal prüfen, ob es diese Gesellschaft überhaupt noch gibt.
- jacqueline k
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Richtig, Gewerbeamtsanfrage......
:blumen
Blumige Grüße
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Naja, jein... Mist im Sinne von: Hätt ich direkt mal machen können... Doof.Ich dachte, mit deiner Antwort Mist ... wäre der Fall klar.
Aufgelöst. Das weiß ich sicher... deshalb hatte ich offensichtlich auch bei dem Gesellschafter vollstrecken wollen.... !?Du müßtest jetzt erstmal prüfen, ob es diese Gesellschaft überhaupt noch gibt.
Hallo StineP
so leid wie es mir tut, aber da habt Ihr leider Pech gehabt. Der Gesellschafter haftet zwar persönlich, aber leider kannst du ja nicht nachweisen, wer Gesellschafter ist. Ihr könnt jetzt nur nochmal einen neuen MB beantragen.
so leid wie es mir tut, aber da habt Ihr leider Pech gehabt. Der Gesellschafter haftet zwar persönlich, aber leider kannst du ja nicht nachweisen, wer Gesellschafter ist. Ihr könnt jetzt nur nochmal einen neuen MB beantragen.
Wenn eine GbR keinen Geschäftssitz mehr hat, kann der frühere Gesellschafter z. B. verpflichtet sein, die Vermögensversicherung abzugeben, und dieser Antrag kann an den Wohnort des Gesellschafters gerichtet werden, muss nur begründet werden. Dieses dürfte aber nicht schwer fallen.
Der frühere Gesellschafter dürfte verpflichtet sein anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist.
Der frühere Gesellschafter dürfte verpflichtet sein anzugeben, was mit dem Vermögen der GbR passiert ist.