Ehemalige braucht Hilfe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
alice_im_wunderland
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#1

01.12.2008, 00:34

Hallo Foris,

wie der Titel des Threads schon aussagt, bin ich schon etwas länger aus dem Beruf raus (um genau zu sein fast 5 Jahre) und fürchte die Hälfte verlernt zu haben.
Deswegen bitte ich um Nachsicht mit meiner für euch Routiniers sicherlich dummen Frage.

Es sieht folgendermaßen aus (meine eigene Privatsache):

Habe wegen einer nicht bezahlten Ware einen MB logeschickt und auf der Grundlage auch einen VB erwirkt.
Nun möchte ich daraus vollstrecken und stehe etwas auf dem Schlauch weil mir die Abläufe nicht mehr so geläufig sind.
Habe damals mit RA-Micro gearbeitet und aus meiner löcherigen Birne mit Hilfe von Tante G**gle einen halbwegs nachvollziehbaren VA/EV-Antrag zusammengeschustert. Ich hoffe zumindest, dass der OK ist.
Und jetzt kommt meine blöde Frage: Was, wie oft und wie?
Bin mir nicht ganz sicher , meine mich aber zu erinnern, dass es dann so aussehen müsste - berichtigt mich bitte, falls das nicht stimmt.

Den Antrag an den GV (Verteilerstelle ?) - 1? 2? 3?
den VB 2-fach - einmal davon als Original?
irgendwelche anderen Kopien? evtl. die Rechnungskopien auf deren Grundlage VB ergangen ist?

hilfe bitte, ich überlege schon 2 Wochen im Kreis und komme einfach nicht mehr drauf!

Eure verzweifelte (neue) Ex-Kollegin
Alice
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#2

01.12.2008, 08:50

Ich bin mir grad unsicher: Fällt das jetzt unter Rechtsberatung? Ist ja eher eine private Frage..... :roll:
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Lena
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#3

01.12.2008, 08:58

So sehe ich das auch!

Dann betont es doch nicht noch, dass es Privatsachen sind, sondern stellt den Fall als fiktiven Fall aus eurem Büro und schon gibts keine Probleme mehr...
Liebe Grüße
Lena

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maci
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#4

01.12.2008, 09:03

Zwangsvollstreckungsauftrag mit Titel (Vollstreckungsbescheid) an das Amtsgericht wo der Schuldner wohnt an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle. Einmal langt. Eine Rechnung brauchst du nicht, Titel langt. Aber falls du vorherige Kosten hattest zusätzliche (z.B. Einwohnermeldeauskunft etc.) dann diese zur Rechnung dazu und Kopien damit du die Ausgaben belegen kannst.

Hoffe ich habe bissl helfen können.

LG
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#5

01.12.2008, 09:26

:zustimm
Auftrag mit einer Abschrift und Originaltitel an die GV-Verteilerstelle beim zuständigen AG.
Liebe Grüße
puppa

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#6

01.12.2008, 09:29

Ich hatte den Beitrag schon als Rechtsberatung gemeldet, aber ist wohl nicht mehr nötig :roll:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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skugga
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#7

01.12.2008, 09:34

Was an einer Frage hinsichtlich der Anzahl notwendiger Kopien eine Rechtsberatung im Einzelfall sein soll, erschließt sich mir nicht. Es geht hier nicht um Inhalte. Der Hinweis darauf, dass wir das melden, weils privat ist (immerhin war der/die Ersteller/in so ehrlich :)) hätts ja einmal auch getan.
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Lena
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#8

01.12.2008, 09:38

Aber es geht um eine Privatsache. Nicht umsonst steht auch in den Forenregeln:

...KEINE RECHTSBERATUNG - auch nicht untereinander. [...] Gegen fiktive Fälle, die hier untereinander besprochen werden, ist allerdings nichts zu sagen...

Mir erschließt sich nicht, warum man nicht einfach einen fiktiven Fall draus bildet und keiner (weder hier intern im Forum - und erst recht nicht von außerhalb) kann dann mehr was dagegen sagen!
Liebe Grüße
Lena

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#9

01.12.2008, 09:45

Ich frag mich, wo hier eine Rechtsberatung sein soll. Hier geht´s doch gerade darum, wie wo was mit dem ZV-Auftrag zu tun ist....

Oder steh ich jetzt aufm Schlauch? :-)
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skugga
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#10

01.12.2008, 09:55

Lena hat geschrieben:Aber es geht um eine Privatsache. Nicht umsonst steht auch in den Forenregeln:

...KEINE RECHTSBERATUNG - auch nicht untereinander. [...] Gegen fiktive Fälle, die hier untereinander besprochen werden, ist allerdings nichts zu sagen...

Mir erschließt sich nicht, warum man nicht einfach einen fiktiven Fall draus bildet und keiner (weder hier intern im Forum - und erst recht nicht von außerhalb) kann dann mehr was dagegen sagen!
Ich seh hier aber keinen Fall.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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