Mal wieder ein (etwas eiliger) Hilferuf in die Runde:
Habe eine Bankverbindung erfolgreich gepfändet.
Unterhaltszahlungen eines Kindes, die auf dieses Konto eingehen, wurden bereits durch Beschluss freigegeben.
Die begehrte Freigabe einer Mietzahlung für eine den Kindern gehörende Wohnung wurde verwehrt. Ich will nicht freigeben. Auf dem aktuellen vorgelegten Kontoauszug steht als Verwendungszweck lediglich: (Name Mieter) " Miete".
Der Schuldner droht jetzt mit Drittwiderspruchsklage.
Lieg ich da so falsch? Würdet Ihr die Drittwiderspruchsklage riskieren?
Mieteinnahme leibl. Kinder gehen auf gepfändetes Konto Vater
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Danke für deine seelische Unterstützung!
Würde ja freigeben, wenn nachgewiesen wird, dass die Miete regelmäßig innerhalb z.B. 3 Tagen weitergeleitet wurde. Aber so ... .
Hab erstmal dem gegnerischen RA gegenüber argumentiert.
LG Ela
Würde ja freigeben, wenn nachgewiesen wird, dass die Miete regelmäßig innerhalb z.B. 3 Tagen weitergeleitet wurde. Aber so ... .
Hab erstmal dem gegnerischen RA gegenüber argumentiert.
LG Ela