Kosten Schuldnerregisterauskunft RA-Micro bei ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sunny84
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#1

28.11.2008, 11:26

Hi, folgender Fall:

Haben eine Schuldnerregisterauskunft über RA-Micro (RA-RC) eingeholt. Da der Schuldner laut der Auskunft die EV nicht abgegeben hat, haben wir einen ZV-Auftrag gemacht und die Kosten für die Auskunft mit ins Foko aufgenommen.

Jetzt schreibt uns der GV, dass er diese Kosten streicht, weil es keine notwendigen erstattungsfähigen Kosten wären. Stimmt das? Haben die Kosten bis jetzt immer mit geltend gemacht und bis jetzt hat sich noch nie jemand beschwert.
Haben bis jetzt auch noch keine Vorschrift gefunden, wonach diese Kosten nicht geltend gemacht werden dürfen.
Weiß von euch jemand was darüber? Würden natürlich gern dagegen angehen und dem GV was dazu schreiben, nur müssen wir das ja dann auch entsprechend belegen.
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#2

28.11.2008, 12:26

Also ich nehm die Kosten auch immer mit ins Foko und den Beleg zu den ZV-Unterlagen und bis jetzt hat sich auch noch kein GVZ darüber beklagt...

Ich finde schon, daß diese Kosten notwendig waren. Hätte er nämlich die EV schon mal abgegeben, hättest Du Dir ja die ZV-Kosten sparen können und nur noch das VV anfordern brauchen...

Wenns allerdings hart auf hart kommt, lass die Kosten raus... so teuer ist das ja net (2,90 + Mwst.)... kannste ja später bei Zahlung statt als KFB-Zinsen dann als Kosten verbuchen...
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sunny84
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#3

28.11.2008, 12:30

Der GV meinte halt, wir hätten ja auch telefonisch beim Gericht nachfragen können. Allerdings wissen wir dann ja nur, ob die EV bei diesem einen Gericht abgegeben wurde oder nicht. Wenn der Schuldner vorher bei einem anderen Gericht die EV abgegeben hat, erfahren wir dieses so ja nicht. Bei der Anfrage über RA-Micro erhält man ja eine bundesweite Auskunft.

Wüssten halt gern, ob es da ne generelle Regelung bzw. Vorschrift gibt.
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#4

28.11.2008, 12:33

Allerdings wissen wir dann ja nur, ob die EV bei diesem einen Gericht abgegeben wurde oder nicht. Wenn der Schuldner vorher bei einem anderen Gericht die EV abgegeben hat, erfahren wir dieses so ja nicht. Bei der Anfrage über RA-Micro erhält man ja eine bundesweite Auskunft.
ist richtig...
Wüssten halt gern, ob es da ne generelle Regelung bzw. Vorschrift gibt.
nicht das ich wüßte, daß es dafür eine spezielle Regelung oder ein Gesetz gibt...
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sunny84
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#5

28.11.2008, 13:40

Na gut, werden mit dem GV sicherlich nicht wegen der paar Euros streiten, wenn wir nix in der Hand haben.
Aber vielleicht weiß ja sonst noch einer was.

Auf jeden Fall schon mal :thx
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#6

28.11.2008, 13:50

Ich hatte damit bis jetzt nie Probleme gehabt wegen der Erstattungsfähigkeit. Hätt auch nicht gedacht, dass sich da mal einer mokiert.
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sunny84
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#7

01.12.2008, 11:39

Wie gesagt, war bei uns auch das erste Mal, dass sich ein GV quer stellt. Kann das irgendwie auch nicht ganz verstehen.

Weiß vielleicht sonst noch einer was hierzu?
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#8

01.12.2008, 11:55

... nee, finde ich eine durchaus illustre Ansicht.

Habe damit auch noch nie ein Problem in der Vollstreckung gehabt.

Ich würde den GV mal fragen, ob er sich vorstellt, daß man sämtliche bundesdeutschen Vollstreckungsgerichte telefonisch abfragt (von Hör- und sonstigen Fehlerquellen mal zu schweigen) und ob er das verhältnismäßiger fände.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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#9

01.12.2008, 15:48

ganz zu schweigen, dass die meisten Gerichte keine telefonische Auskunft mehr geben

im Übrigen ist die RAM Auskunft soweit ich das mitbekommen habe nicht bundesweit
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#10

01.12.2008, 15:54

im Übrigen ist die RAM Auskunft soweit ich das mitbekommen habe nicht bundesweit
Also über die Hilfe in der RA-RC-Leiste kann man so ne Broschüre aufrufen. Da steht Folgendes:
... und gibt damit bundesweit und aktuell Auskunft über eidesstattliche
Versicherungen, ...
Von daher gehe ich mal davon aus, dass das auch wirklich bundesweit ist.
Zuletzt geändert von sunny84 am 01.12.2008, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
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