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VR Bank als Drittschuldnerin
Verfasst: 26.11.2008, 13:58
von Jara
Wie wird die VR Bank richtig bezeichnet?
Auf der Homepage steht, dass die Rechtsform eine eingetragene Genossenschaft ist und Aufsichtsratvorsitzender: Dr. Rupert Mayershofer
Es handelt sich um die VR Bank Bonn.
Wie ist die richtige Bezeichnung?
Verfasst: 26.11.2008, 14:03
von Soenny
VR-Bank Bonn eG
Verfasst: 26.11.2008, 14:17
von Jara
Also das reicht? muss ich keinen vertretungsberechtigten angeben?
Verfasst: 26.11.2008, 14:30
von Soenny
Das reicht auf jeden Fall
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Verfasst: 26.11.2008, 14:31
von sternchen1981
Hallo,
ich hab letztens angegeben:
VR-Bank ... eG, vertr. d. d. Vorstandsvorsitzenden, Adresse
Der Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss ist ohne Beanstandungen erlassen worden!!
Verfasst: 26.11.2008, 14:47
von Mariii
ich mach da immer
VR-Bank ... eG
vertr. d. d. Vorstand und ging bisher immer so durch
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Verfasst: 26.11.2008, 15:02
von Jara
okay, ihr seid super
DANKE
Verfasst: 26.11.2008, 16:36
von Moni82
Ich geb da nie nen Vertretungsberechtigten an und ist bis jetzt immer durchgegangen.
Verfasst: 26.11.2008, 16:59
von HIMI
aber wenn Du wissen willst wie eine Bank wirklich heißt: Suche die Hompage und dort das Impressum!
Verfasst: 26.11.2008, 17:03
von Jara
Ich habe selten Kontenpfändungen die letzten Jahre, hatte eher Lohnpfändungen und da immer Monierungen wenn die FIrmen nicht richtig angegeben sind, bzw. die Vertretungsverhältnisse.
@HIMI:
So schlau war ich doch schon, habe ich ja schon geschrieben und dort habe ich die oben angegebene Bezeichnung gefunden!
Ich werde es jetzt so machen, wie oben bereits besprochen!
DANKE
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)