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VR Bank als Drittschuldnerin

Verfasst: 26.11.2008, 13:58
von Jara
Wie wird die VR Bank richtig bezeichnet?

Auf der Homepage steht, dass die Rechtsform eine eingetragene Genossenschaft ist und Aufsichtsratvorsitzender: Dr. Rupert Mayershofer

Es handelt sich um die VR Bank Bonn.

Wie ist die richtige Bezeichnung?

Verfasst: 26.11.2008, 14:03
von Soenny
VR-Bank Bonn eG

Verfasst: 26.11.2008, 14:17
von Jara
Also das reicht? muss ich keinen vertretungsberechtigten angeben?

Verfasst: 26.11.2008, 14:30
von Soenny
Das reicht auf jeden Fall ;)

Verfasst: 26.11.2008, 14:31
von sternchen1981
Hallo,

ich hab letztens angegeben:
VR-Bank ... eG, vertr. d. d. Vorstandsvorsitzenden, Adresse

Der Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss ist ohne Beanstandungen erlassen worden!!

Verfasst: 26.11.2008, 14:47
von Mariii
ich mach da immer
VR-Bank ... eG
vertr. d. d. Vorstand und ging bisher immer so durch :)

Verfasst: 26.11.2008, 15:02
von Jara
okay, ihr seid super ;-)

DANKE

Verfasst: 26.11.2008, 16:36
von Moni82
Ich geb da nie nen Vertretungsberechtigten an und ist bis jetzt immer durchgegangen.

Verfasst: 26.11.2008, 16:59
von HIMI
aber wenn Du wissen willst wie eine Bank wirklich heißt: Suche die Hompage und dort das Impressum!

Verfasst: 26.11.2008, 17:03
von Jara
Ich habe selten Kontenpfändungen die letzten Jahre, hatte eher Lohnpfändungen und da immer Monierungen wenn die FIrmen nicht richtig angegeben sind, bzw. die Vertretungsverhältnisse.

@HIMI:
So schlau war ich doch schon, habe ich ja schon geschrieben und dort habe ich die oben angegebene Bezeichnung gefunden! ;-)

Ich werde es jetzt so machen, wie oben bereits besprochen!

DANKE ;-)