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Kontopfändung Tochter

Verfasst: 20.11.2008, 19:17
von Strubbel
Hallo Ihr Lieben!

Ich hab mal eine Frage an die ZV-Spezialisten:

Eine Mandantin von uns schuldet uns noch einiges an Honorar. Titel liegt vor.

Jetzt hat die zuständige RAin vorgeschlagen, die uns bekannte Kontoverbindung der Tochter der Mandantin zu pfänden, wo eventuell der Arbeitslohn der Mandantin eingeht.

Kann man das tatsächlich machen und ist dann die Tochter auch Drittschuldner oder nur die Bank? Ich kenne das so gar nicht und hab voll blöd geschaut ;)

Verfasst: 20.11.2008, 19:35
von Strubbel
Wenn ich hier http://www.akademie.de/private-finanzen ... ndung.html unter Punkt B lese, finde ich doch, dass eine Kontopfändung nicht geht, wenn der Schuldner nicht Kontoinhaber ist, sondern ein Dritter. Richtig?

Verfasst: 20.11.2008, 19:37
von Soenny
Richtig! Geht nicht ;)

Die Tochter ist auch nicht Drittschuldnerin, aus welchem Grund denn?

Wenn ihr doch wißt, daß Gehalt der Schuldnerin auf das Konto der Tochter geht, warum macht ihr keine Pfändung beim Arbeitgeber? EV schon geleistet?

Verfasst: 20.11.2008, 19:48
von Strubbel
Zumindest hatte ich Recht. Meine Kollegin meinte, die Pfändung auf dem Konto der Tochter ginge und wollte nicht auf mich hören. Bin mal gespannt, ob der Rechtspfleger dann gleich ablehnt...

Wir haben keine Anschrift vom Arbeitgeber, wissen nur, bei wem in etwa die arbeitet, aber es gibt davon etwa 10 firmen, die ähnlich sind. Alle als Drittschuldner angeben geht wohl schlecht, oder?

Verfasst: 20.11.2008, 20:05
von Ernie
Pfändung in das Konto der Tochter geht, aber nicht so, wie wir die Kontopfändung verstehen.

Gepfändet wird der angebliche Anspruch der Mutter (=Schuldnerin) gegenüber der Tochter als Kontoinhaberin (= Drittschuldnerin) auf Auszahlung ihr zustehender Beträge auf dem bei der XYZ Bank geführten Konten.

Verfasst: 20.11.2008, 20:10
von Soenny
Hast du das schon mal so durchbekommen?

Verfasst: 20.11.2008, 20:12
von Ernie
Mehrfach! Immer wieder schön zu sehen, wenn Familien, Freunde und Bekannte sich über das liebe Thema Geld dann streiten - freut sich dann der Gläubiger!

Verfasst: 20.11.2008, 20:16
von Soenny
Ist mir grade noch abgelehnt worden, weil ein Auszahlungsanspruch der Mutter nicht erkennbar ist :roll:

Verfasst: 21.11.2008, 06:53
von Ernie
Wenn definitiv bekannt ist, dass sich der Schuldner dem Konto eines Dritten bedient (z. B. durch eigene Angaben in der eV), ist das völlig easy, und ich hatte bislang immer solches Glück...

Verfasst: 21.11.2008, 09:06
von HIMI
ist denn sicher, daß das Geld auf dem Konto der Tochter eingeht? Dann stellt sich doch die Frage, ob sie darüber verfügungsberechtigt ist. Wenn sie das sein sollte, kann man doch von einem Anspruch gegenüber der Tochter ausgehen.

Davon würde ich ausgehen, das soll mal einer widerlegen.