Kontopfändung Tochter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Strubbel
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#1

20.11.2008, 19:17

Hallo Ihr Lieben!

Ich hab mal eine Frage an die ZV-Spezialisten:

Eine Mandantin von uns schuldet uns noch einiges an Honorar. Titel liegt vor.

Jetzt hat die zuständige RAin vorgeschlagen, die uns bekannte Kontoverbindung der Tochter der Mandantin zu pfänden, wo eventuell der Arbeitslohn der Mandantin eingeht.

Kann man das tatsächlich machen und ist dann die Tochter auch Drittschuldner oder nur die Bank? Ich kenne das so gar nicht und hab voll blöd geschaut ;)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#2

20.11.2008, 19:35

Wenn ich hier http://www.akademie.de/private-finanzen ... ndung.html unter Punkt B lese, finde ich doch, dass eine Kontopfändung nicht geht, wenn der Schuldner nicht Kontoinhaber ist, sondern ein Dritter. Richtig?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#3

20.11.2008, 19:37

Richtig! Geht nicht ;)

Die Tochter ist auch nicht Drittschuldnerin, aus welchem Grund denn?

Wenn ihr doch wißt, daß Gehalt der Schuldnerin auf das Konto der Tochter geht, warum macht ihr keine Pfändung beim Arbeitgeber? EV schon geleistet?
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#4

20.11.2008, 19:48

Zumindest hatte ich Recht. Meine Kollegin meinte, die Pfändung auf dem Konto der Tochter ginge und wollte nicht auf mich hören. Bin mal gespannt, ob der Rechtspfleger dann gleich ablehnt...

Wir haben keine Anschrift vom Arbeitgeber, wissen nur, bei wem in etwa die arbeitet, aber es gibt davon etwa 10 firmen, die ähnlich sind. Alle als Drittschuldner angeben geht wohl schlecht, oder?
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Ernie

#5

20.11.2008, 20:05

Pfändung in das Konto der Tochter geht, aber nicht so, wie wir die Kontopfändung verstehen.

Gepfändet wird der angebliche Anspruch der Mutter (=Schuldnerin) gegenüber der Tochter als Kontoinhaberin (= Drittschuldnerin) auf Auszahlung ihr zustehender Beträge auf dem bei der XYZ Bank geführten Konten.
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#6

20.11.2008, 20:10

Hast du das schon mal so durchbekommen?
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#7

20.11.2008, 20:12

Mehrfach! Immer wieder schön zu sehen, wenn Familien, Freunde und Bekannte sich über das liebe Thema Geld dann streiten - freut sich dann der Gläubiger!
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#8

20.11.2008, 20:16

Ist mir grade noch abgelehnt worden, weil ein Auszahlungsanspruch der Mutter nicht erkennbar ist :roll:
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#9

21.11.2008, 06:53

Wenn definitiv bekannt ist, dass sich der Schuldner dem Konto eines Dritten bedient (z. B. durch eigene Angaben in der eV), ist das völlig easy, und ich hatte bislang immer solches Glück...
HIMI
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#10

21.11.2008, 09:06

ist denn sicher, daß das Geld auf dem Konto der Tochter eingeht? Dann stellt sich doch die Frage, ob sie darüber verfügungsberechtigt ist. Wenn sie das sein sollte, kann man doch von einem Anspruch gegenüber der Tochter ausgehen.

Davon würde ich ausgehen, das soll mal einer widerlegen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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