ZV-Auftrag - 0,3 VG für Abnahme eidesst. Vers.? -

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Refa-Susi

#1

19.11.2008, 18:39

Hallo,

eigentlich ist es ja so (so lese ich es auch in einigen Büchern), dass man beim ZV-Auftrag als Kosten der ZV die 0,3 VG für ZV-Auftrag angibt und die 0,3 VG für Abnahme eidesst. Versicherung.

Mein früherer Arbeitgeber hat mir aber gesagt, dass ich die 0,3 VG für Abnahme eid. Vers. nicht mit aufführen soll, weil die erst entsteht, wenn wirklich die EV abgenommen wird und in den meisten Fällen, wird diese erst einmal nicht abgenommen. Hm...??

Wie macht ihr das? Führt ihr die Kosten für EV mit auf?
Benutzeravatar
SteffiK.
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 13.10.2008, 19:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Itzehoe
Kontaktdaten:

#2

19.11.2008, 18:42

Wir führen die Gebühr für die EV im kombinierten Auftrag mit auf. Da steht aber dann drin, daß die nur für den Fall entsteht, daß die EV auch abgenommen wird. Im Forderungs- bzw. Aktenkonto wird die noch nicht gebucht, kann dann aber, wenn die EV abgenommen wurde, nachgebucht werden.
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...

:schulz
____________________________________

28
Benutzeravatar
Niphretitee
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 13.12.2006, 19:01
Wohnort: Neustrelitz, Mecklenburg-Vorpommern

#3

19.11.2008, 18:42

Hallo!

Wir haben in der Schule gesagt bekommen, dass die Kosten für ein Verfahren entstanden sind, wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, also, wenn die EV tatsächlich vorliegt. Insofern ist es wohl richtig, diese erstmal nicht mit aufzuführen. Auf Arbeit führen wir sie auch nicht mit auf.

Wünsche noch einen schönen Abend!
Liebe Grüße,
Niphretitee

Wir haben die Erde nicht geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen bekommen.
Refa-Susi

#4

19.11.2008, 19:03

OK, dann führ ich die jetzt auch nicht mit auf.

Und wie ist das, wenn die EV tatsächlich abgenommen wird? Werden die Kosten für EV dann automatisch der Gegenseite auferlegt oder muss ich dann noch einmal einen Antrag machen?
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#5

19.11.2008, 19:44

Glaube nicht, dass GVZ dir die ausrechnet. Wir haben die auch schon im Antrag mitaufgeführt. Ist ja nicht so schlimm, die nachher wieder aus Aktenkonto auszubuchen, falls keine abgenommen wird. Aber lieber mach ich sie gleich geltend, wie dass ich nachher da den Ärger hab,
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#6

19.11.2008, 19:51

SteffiK. hat geschrieben:Wir führen die Gebühr für die EV im kombinierten Auftrag mit auf. Da steht aber dann drin, daß die nur für den Fall entsteht, daß die EV auch abgenommen wird. Im Forderungs- bzw. Aktenkonto wird die noch nicht gebucht, kann dann aber, wenn die EV abgenommen wurde, nachgebucht werden.
Genauso mache ich das auch, denn was ist für den Fall (jaja, den soll es geben), daß der SC zahlt - nach Abgabe der EV? Dann lauft ihr der 0,3-Gebühr doch wieder hinterher, so wäre sie gleich mit drin.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Refa-Susi

#7

19.11.2008, 19:54

OK. Also, ich führ ganz normal meine EV-Gebühr mit auf im ZV-Auftrag und dann notiere ich darunter:

Die Kosten für die Abnahme der EV entsteht nur für den Fall, dass diese auch dem Schuldner abgenommen wird.

Richtig?
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#8

19.11.2008, 19:57

Richtig so!!
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Ernie

#10

19.11.2008, 20:08

Die Gebühr für eV fällt bereits dann an, wenn der GV einen Termin zur Abnahme der eV anberaumt, nicht erst, wenn der Schuldner die eV auch tatsächlich leistet!
Antworten