sog. Weihnachtsfrieden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

19.11.2008, 16:19

Ich habe hier eine Sache auf dem Tisch, da soll am 18.12. die Zwangsräumung bei dem Mandanten stattfinden, dessen Haus zwangsversteigert worden ist.

Jetzt möchte der Chef gerne wissen, ob der sog. Weihnachtsfrieden gilt, also ob es eine Vorschrift dazu gibt, vielleicht Urteile, daß die Zwangsräumung so kurz vor Weihnachten unzumutbar ist.

Kann mir da jemand helfen?
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Bino
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#2

19.11.2008, 16:21

Sanny, ob es eine Vorschrift GIBT, weiß ich nicht, aber ich kenne das aus Potsdam, dass das so kurz vor Weihnachten generell nicht gemacht wird. Ich guck mal, ob ich was finde.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
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#3

19.11.2008, 16:27

echt? das habe ich ja noch nie gehört...aber das ist ja noch keine weihnachtszeit so richtig....
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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#4

19.11.2008, 16:29

Danke Bino ;)

Na ja, aber immerhin eine Woche vorher.
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#5

19.11.2008, 16:31

Ich hab leider nix im Internet gefunden. Aber es gibt doch auch so ein GV-Forum
Und wenn Du GV Alt eine pn schickst oder einen GV anrufst, mit dem ihr in der Kanzlei öfter zu tun habt.?
Zuletzt geändert von Bino am 19.11.2008, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

19.11.2008, 16:33

na aber warum sollte es auch solch eine vorschrift geben, ich ruf mal eben meinen bekannten an, der ist gvz
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Soenny
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#7

19.11.2008, 16:38

Ich hab auch nur gefunden, daß das wohl mehr oder weniger freiwillig durch die GVZ gemacht wird.

Halllllloooo Herr 13, kannst du mir was dazu sagen? :oops:
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#8

19.11.2008, 16:44

also hab mal tel., mein bekannter/freund sagt:

ein urteil, gesetzt oder dergleichen über einen sogenannten weihnachtsfrieden gibt es nicht. der gvz entscheidet selbst, wann er die termine zur räumung anberaumt, er könnte auch am 24.12. - aber das wird er schon aus privaten gründen nie tun. früher gab es wohl mal ein sogenannten weihnachtsfrieden bei den großen wohnungsbaugesellschaften, dass die dann gesagt haben, ab 10.12. keine räumungen aber wie gesagt ein gesetz oder dergleichen gibt es nicht.

der schuldner könnte noch - wenn er z.b. kleine kinder o.ä. hat - zum gericht gehen und einen sogenannten räumungsschutzantrag stellen, so dass dann - wenn er bewilligt wird - einen aufschub von 14-21 tagen erhält.

hoffe das hilft dir bzw. deinem chef weiter...
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#9

19.11.2008, 17:07

da ich das mit dem Weihnachtsfrieden auch noch nie gehört habe, hab ich mal eben den Chef gefragt... Also ein Gesetz gibt es nicht, aber er weiß, daß wohl die Finanzämter wohl Dezember/Januar nicht vollstrecken...

also ich nehm hier keine Rücksicht auf Weihnachten, die Schuldner nehmen ja auch keine Rücksicht auf unsere Mdt... In der Regel haben die Schuldner sich die "Suppe ja selbst eingebrockt" und müssen nun halt mit den Konsequenzen leben...
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Smilie
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#10

19.11.2008, 17:28

So, ich hab auch noch die davon gehört.... glaub auch nicht, dass es sowas gibt, weil der GVZ, wie Puschelchen geschrieben hat, ja selber entscheidet, wann er welchen Räumungstermin ansetzt.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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