Antrag vollstreckbare Ausfertigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Supersekretärin
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#1

17.11.2008, 13:51

Hallöchen..

Ich möchte eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils beantragen. Meine Frage jetzt ganz blöd und simpel (aber ich weis echt nid :shock: ): Muss ich eine Ausfertigung oder Kopie des Urteils mitschicken oder druckt das Gericht die nochmal aus? :?:
Refa-Susi

#2

17.11.2008, 13:53

Ich schick immer die Ausfertigung des Urteils an das Gericht.
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Bibi
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#3

17.11.2008, 13:55

Nein, du schreibst ganz normal

In Sachen
X ./. Y
- blablaba -

beantrage ich die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom blabal.

Das reicht aus. Aber eigentlich schicken 90 % der Gericht die vollstreckbare sowieso zu, sobald sie die ZU zurück haben.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Refa-Susi

#4

17.11.2008, 14:12

Echt, ist es nicht nötig die Ausfertigung des Urteils mitzuschicken?
gkutes

#5

17.11.2008, 14:19

ich schicke auch nie eine Ausfertigung des Urteils (oder was auch immer) mit! kannste dir also in Zukunft sparen, Refa-Susi :)
Refa-Susi

#6

17.11.2008, 14:35

OK Danke. Wieder was gelernt;).
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Smilie
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#7

17.11.2008, 14:46

Da würde ich aber nicht drauf wetten! War mein Aufreger der Woche am Freitag, da hab ich der armen Frau mal die Meinung gegeigt (war ein wenig neben der Spur wg. der Seuche...).

Ich wollte ne vollstreckbare Ausfertigung von einem Vergleich - das LG Köln hatte mir zuvor bereits zwei Ausfertigungen geschickt. Und nun rief die Tante an und wollte bitte eine Ausfertigung zurück, um daraus eine vollstreckbare zu machen...

Whatever, ich also: Und warum schicken sie mir dann bitte erst zwei (!) Ausfertigungen, wenn sie doch dann eh eine zurück wollen? Ich hab doch nicht die Zeit, hier den ganzen Schei* durch die Gegend zu schicken... ist doch voll sinnlos?!

Sie dann: Das machen wir hier immer so....

Fazit: Prinzipiell würde ich also auch immer nen Dreizeiler hinschicken - wie oben beschrieben. Aber man kann sich nicht immer drauf verlassen, dass man nicht eben doch eine Ausfertigung mitschicken muss.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Farinachen
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#8

24.11.2011, 15:41

Ich habe da auch nochmal eine wirklich ganz blöde Frage.
Wenn ihr den Antrag stellt, packt ihr dann eine beglaubigte und einfache Abschrift anbei?
Ich würds nicht tun, bin mir aber nicht ganz sicher.
anni85
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#9

24.11.2011, 15:59

Hallo,

also wenn ich eine vollstreckbare Ausfertigung von irgendwas beantrage, schicke ich nie Kopien mit und auch nicht dreifach. Nur einmal im Origianl und einen einfachen Dreizeiler, wer braucht den auch Abschriften? Gegner? Nö... Muss ja niemand informiert werden! Bisher hats immer geklappt! :D
ragr07
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#10

24.11.2011, 16:54

Oft wird sie auch ohne Antrag zugeschickt. Eine Kopie des Urteils braucht man sicherlich nicht mitschicken.
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