Räumungs- und ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

16.11.2008, 20:32

Hallo,

Ich hab da mal ne Frage...

Ich wollte am Freitag ein Räumungs- und ZV-Auftrag machen aber ich weiß nicht was ich in das Forderungskonto reinbuchen soll wenn es in dem Versäumnisurteil nur um die Räumung geht und dort kein Gegenstandswert drin steht. Weil ich brauch ja ein Gegenstandswert sonst können ja keine Gebühren für den ZV-Auftrag entstehen oder? In der Klage steht übrigens auch kein Streitwert drin. Da geht es nur um die Räumung. Muss ich dann im Mietvertrag einfach die Kaltmiete * 12 nehmen und die in das Forderungskonto reinbuchen?

Ich hoffe der Text ist nicht zu verwirrend ...

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen ...

Danke schonmal im Voraus ;)
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Soenny
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#2

16.11.2008, 20:54

12 x Kaltmiete ist richtig als Gegenstandswert für die Räumung. Du brauchst den Betrag aber nicht in das FoKo buchen, den brauchst du nur für die Gebühren des ZV-Auftrages.

Wenn keine weiteren Forderungen bestehen (sicher, daß keine Rückstände tituliert wurden? Vielleicht vorher schon?), dann machst du NUR einen Räumungsauftrag, du hättest ja nichts zu pfänden, wenn keine andere Forderung besteht oder liegt der KFB schon vor?
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Refa-Susi

#3

16.11.2008, 20:54

Die Jahresmiete wird als Gegenstandwert bei der Räumung zugrunde gelegt, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 41 Abs. 2 GKG.
Die Jahresmiete errechnet man, indem man die - meistens vereinbarte - monatliche Miete mit 12 Monaten multipliziert.

Vielleicht kannst du mir auch weiter helfen? Wieso macht man in so einem Fall nicht nur einen Antrag auf Räumung, sondern einen ZV-Auftrag und einen Räumungsauftrag? (ZV gehört nicht zu meiner Stärke)
rosa

#4

16.11.2008, 20:57

JSanny, :zustimm

Crazygirl, wie habt ihr denn gegenüber dem mdt abgerechnet? da hast du doch auch einen GW gebraucht...

Wieso macht man in so einem Fall nicht nur einen Antrag auf Räumung, sondern einen ZV-Auftrag und einen Räumungsauftrag? (ZV gehört nicht zu meiner Stärke)
wenn man einen titel hat, der NUR auf räumung lautet (das machen wir dann, wenn eh keine kohle auf den mietrückstand zu erwarten ist um die kosten niedriger zu halten) dann macht man auch NUR einen räumungsauftrag

da aber in 99,9 % aller fälle ja WEGEN mietrückständen auf räumung geklagt wird, werden ja dann auch die mietrückstände mit eingeklagt. also macht man aus diesem "zahlungs/ und räumungstitel" dann nen zv und räumungsauftrag

verständlich?
Gast

#5

16.11.2008, 21:07

Also soweit ich das gelesen habe gibt es keine rückständige Miete. Die Frau soll nur aus dem Haus wegen Ruhestörungen.

Einen Kfb gibt es noch nicht.

Um ehrlich zu sein, hab ich nicht nachgeguckt ob wir dem Mandanten schon eine Rechnung geschickt haben.

Wenn es jetzt also keine rückständige Miete gibt, wird also nur ein Räumungsauftrag gemacht? Und da muss auch nichts ins Forderungskonto gebucht werden?

Ich hab leider auch erst einmal ein Räumungs-und ZV-Auftrag gemacht und hab daher auch nicht soviel Ahnung davon :(
rosa

#6

16.11.2008, 21:11

Wenn es jetzt also keine rückständige Miete gibt, wird also nur ein Räumungsauftrag gemacht?
ja genau, zu vollstrecken gibts ja dann nix sonst
Und da muss auch nichts ins Forderungskonto gebucht werden?
naja du musst halt ne rechnung erstellen dafür, ne 0,3 VG aus 3309 und dieser betrag kommt dann ins forderungskonto weil den die schuldnerin ja erstatten soll
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Soenny
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#7

16.11.2008, 21:12

Richtig! Keine weiteren Forderungen = NUR Räumung ;)

Da du ja keine Forderungen hast, brauchst du das FoKo nicht, es sei denn, bei Annotext ist es wie bei RAM, daß du den Auftrag ohne angelegtes FoKo nicht machen kannst, dann einfach anlegen ohne Hauptforderung.
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Gast

#8

16.11.2008, 21:19

Jetzt bin ich etwas verwirrt.

@ Immi: Die Rechnung muss ich ja nur für unseren Mandanten erstellen oder? Das hat jetzt aber nix mit dem Forderungskonto zu tun oder doch?
rosa

#9

16.11.2008, 21:29

@ Immi: Die Rechnung muss ich ja nur für unseren Mandanten erstellen oder? Das hat jetzt aber nix mit dem Forderungskonto zu tun oder doch?
die "rechnung" an sich ist nur für den mdten, JA, aber die kosten soll ja der schuldner übernehmen
also kommt ne kostenaufstellung mit
Refa-Susi

#10

16.11.2008, 21:32

Jetzt bin ich auch verwirrt. Also muss sie ja doch einen ZV-Auftrag und einen Räumungsauftrag machen. Den ZV-Auftrag für die Anwaltskosten die der Schuldner übernehmen soll oder kann man das mit im Räumungsauftrag geltend machen?
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