Abrechnung Vertretung Gläub. Inso-Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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deadline
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#1

14.11.2008, 10:48

Hallo, bräuchte einmal eure Hilfe wegen einer Abrechnung im Inso-Verfahren. Folgender Sachverhalt:
Wir waren außergerichtlich tätig zwecks Eintreibung einer offenen Forderung.
Dann wurde ein vorl. Inso-Verwalter bestellt. Dieser wollte eine Sicherheitenverwertungsgemeinschaft bilden, welcher wir allerdings nicht beigetreten sind. Danach wurde das Inso-Verfahren eröffnet und wir haben unsere Forderung angemeldet. Nun gucken wir hin und wieder im Internet oder rufen den Verwalter an, um nach dem Sachstand zu fragen.
Was ist hier abzurechnen? Wir meinen:

1,3 GG 2400
+ Post + Tele
0,5 VG 3314
1,0 VG 3317
+ Post + Tele

Bekommt man für die 3314 und 3317 nur einmal die Auslagen oder getrennt?
Grüße... und Danke schon mal
deadline
Foren-Praktikant(in)
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#2

14.11.2008, 11:50

Ist denn hier kein Insolvenzrecht-Profi?? HILFEE!!
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

14.11.2008, 17:51

Wie kommst du auf die 2400? Das ist die Geschäftsgebühr für Sozialverfahren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
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#4

09.03.2011, 17:36

Hallo!

Gerade stelle ich mir auch die Frage, ob für 3314 u. 3317 die Auslagen nur einmal oder getrennt abgerechnet werden. Konnte das noch beantwortet werden?

Schon jetzt vielen Dank!
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