Frage zur Berrechnung pfändbarer Anteile, Krankengeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Stern
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 26.11.2007, 20:56
Wohnort: Bamberg

#1

12.11.2008, 17:05

Hallo,

mein Schuldner bezieht Krankengeld (wird nach Tagen abgerechnet). Dieses ist ja pfändbar.

Aber die Frage ist, der Schuldner zahlt seine Krankenversicherungsbeiträge selber von dem Krankengeld welches er ausbezahlt bekommt.

Wenn ich jetzt etwas pfände, muss ich dann vorher die Krankenversicherungsbeiträge beachten?
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#2

12.11.2008, 17:07

hm... ist Schuldner privatversichert??? merkwürdig...

Hat die KK denn vielleicht ein Vorrecht auf die Krankenversicherungsbeiträge???
Stern
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 54
Registriert: 26.11.2007, 20:56
Wohnort: Bamberg

#3

13.11.2008, 08:28

Also Privatversichert ist er, aber ob die KK ein Vorrecht hat weiß ich nicht.
zenzi75
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1424
Registriert: 31.10.2008, 11:04
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Insel Kreta/Griechenland

#4

13.11.2008, 08:35

frag doch einfach mal telefonish bei Deiner eigenen KK nach, wie die das sehen würden... ich hab das auch schön öfter gemacht, um was nachzufragen (z. B. ob sich eine Pfändung überhaupt lohnt etc.)...
Antworten