EV abgegeben - geht Durchsuchungsbeschluss?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Gast

#1

12.11.2008, 16:58

Hallo,

nach langer Zeit mal wieder ich.

Hab nen Schuldner, der die EV abgegeben hat. Eine von uns durchgeführte Kontenpfändung verlief negativ. Jetzt hat er die EV beim Gerichtsvollzieher abgegeben.

Das Vermögensverzeichnis kann man ungelesen in die Tonne kloppen:

Da die Abgabe der EV in den Räumen des GV erfolgte, sind die Angaben also mehr als fragwürdig.

S. gibt an, von seiner Familie unterstützt zu werden. Mit 200 Euro pro Monat.

S. lebt aber in einer eigenen Wohnung, hat ein Auto (gehört der Bank).

Im Vermögensverzeichnis steht aber sonst keine Einnahmequelle.

Wie bezahlt er die Raten für das Auto?
Wovon bezahlt er die Miete?

Ich habe jetzt herausgefunden, dass der Schuldner als DJ in verschiedenen Discotheken auflegt. Weiter habe ich herausgefunden, dass er sich zu Hause ein Studio eingerichtet hat. Die Anlage hat insgesamt einen Wert von rd. 5.000 Euro.

Da er aber nicht angegeben hat, als DJ zu arbeiten, fällt das Argument, die Anlage sei zur Sicherstellung des Erwerbseinkommens nötig, m.E. weg.

Aus diesem Grunde würde ich jetzt gerne beim AG einen Durchsuchungsbeschluss beantragen, damit diese Anlage nebst der ganzen Platten bzw. CDs oder sonstiger Datenträger gepfändet werden kann.

Frage? Möglich oder Pech gehabt?
Auf jeden Fall möchte ich wissen, wovon er die Miete zahlt. Also Nachbesserung auf jeden Fall!
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#2

12.11.2008, 17:09

Hallo,

also Nachbesserung auf alle Fälle, klar.
Das ist ja schon ein starkes Stück. Kannst du die Anlage nebst Zubehör nicht einfach pfänden wie z. B. Pkw? Nähere Bezeichnung kannst du vielleicht ja auch durch Nachbesserung erreichen.
Wie lange hat er denn Studio ungefähr? Weil er das ja hätte angeben müssen bei EV. Sonst wäre Anzeige wegen falscher Versicherung an Eides statt auf jeden Fall ja auch was. Hilft evtl. zwar nicht, um zu Geld zu gelangen, aber der Schuldner hat wenigstens ne Menge Ärger. :frust
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#3

12.11.2008, 17:42

Den Durchsuchungsbeschluß brauchst Du erst, wenn der GV das mitteilt. Vorher fehlen Dir auch die Voraussetzungen für den Erlaß.

Du machst erst mal 'nen ZV-Auftrag bezüglich der Pfändung und Verwertung der Anlage. Teil dem GV mit, daß er vorher kein großes "Gedöns" bei dem Schuldner machen soll, damit sich die Anlage nicht spontan in Luft auflöst.
Kann sehr gut sein, daß der Schuldner dann ganz schnell zahlungswillig wird.

Wenn Du ihn wirklich ärgern willst, machst Du bei den Diskotheken reihum einen PfÜB.

Nachbessern lassen kannst Du immer noch.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Benutzeravatar
DumDiDum
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 29.03.2008, 11:56

#4

13.11.2008, 18:24

Taschenpfändung um 6.00 morgens nach seinem Set wäre auch Klasse, aber wenn sich der GV nicht mal zu ihm nach Hause aufgemacht ...
Ein Pfüb bringt da warscheinlich nix, da er warscheinlich bar bezahlt wird nach seinem Auftritt. :band
Gast

#5

14.11.2008, 17:28

Jo, hab jetzt erstmal den GV Auftrag fertig gemacht mit genauer Bezeichnung der Anlage(n) und sonstigem technischem Gerät. Der Schuldner ist ja so nett gewesen, bei myspace.com seine Anlage zu fotografieren. Das hab ich dann mal übernommen... nebst genauer Beschreibung, was das Teil alles kann und gekostet hat... ;-)

Das Problem in den Diskotheken ist tatsächlich, dass die meistens bar bezahlt werden.

Was ich höchstens probieren könnte wäre, einen PfüB zu der Agentur zu schicken, bei der er unter Vertrag ist. Allerdings werde ich das erst machen, sofern die Pfändung erfolglos geblieben ist.

In der EV hat er angegeben, dass er einen PkW besitzt. Das Fahrzeug gehört aber noch der Bank. 90.000 Euro Neupreis, 33.000 seien abgezahlt.

Was ist eigentlich mit den Felgen? Der hat geile Sportfelgen drauf. Wenn ich dem jetzt schöne Stahlfelgen besorge, die ihren Zweck erfüllen, könnte ich doch den GV losschicken, um ne Austauschpfändung zu machen, oder?

Oder scheitert das schon daran, dass das komplette Fahrzeug noch der Bank gehört?

Manchmal ist es zum verrückt werden mit den Schuldnern...
Antworten