Forderungsaufstellung an GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Goldlöckchen

#1

12.11.2008, 08:54

Guten Morgen,

es kommt hier ziemlich häufig vor, dass die GV bzgl. der aktuellen Forderung oder Restforderung von mir während des ZV-Verfahrens eine Forderungsaufstellung möchten. Haben die kein eigenes Programm, in dem Sie die beigetriebenen Zahlungen verbuchen? Am meisten stört mich dann noch, wenn ich die Aufstellung nicht einmal per Fax zuschicken kann, weil keine Fax-Nr. angegeben ist :evil:

Kommt das bei Euch auch so oft vor?

VG
Rapunzel
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LuzZi
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#2

12.11.2008, 09:07

Warum sollte der GVZ deine Arbeit machen? Das Fertigen einer Forderungsaufstellung ist nicht deren Sache, sondern die des Gläubigers.

Bzgl. den Faxnummern geb ich dir Recht, das geht mir auch oft so, dass der GVZ, dem ich mal schnell etwas faxen möchte, natürlich keine Faxnummer auf dem Kopf hat. Meist klärt das aber auch ein Anruf beim Vollstreckungsgericht. Viele GVZ haben auch eine Faxweiche, so dass Telefon und Fax eben auf einer Nummer erreichbar ist.
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#3

12.11.2008, 09:08

ja, das hab ich auch mal des öfteren... aber bei unserem Programm brauch ich ja nur ein paar Klicks und fertig ist das Foko...

übrigens ist es auch hier so, daß die wenigsten GVZ überhaupt nen Fax haben...
Kimmy

#4

12.11.2008, 09:14

ich habe ja sowieso ein Foko und buche die eingehenden Zahlungen und entstehenden Kosten auch ständig ein. Es ist deshalb kein Act, das Foko an den GVZ zu senden und ich mache das eigentlich ständig. Hauptsächlich auch aus dem Grund, dass es dann richtig stimmt und mir nicht noch ein paar Euros fehlen, weil GVZ anders gerechnet hat.
Goldlöckchen

#5

12.11.2008, 09:58

Es geht ja nicht um den "Akt", sondern darum, dass der GV die Zahlungen bei sich doch auch verbuchen muss! Wie will er denn sonst feststellen, ob meine FA richtig ist?
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Smilie
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#6

12.11.2008, 10:01

Na ja - der verbucht die Sache halt unter seinem Zeichen und dann als Gegenbuchung wieder beim Ausgang. Für ihn ist die Sache damit erledigt und das Konto glatt. Für ihn ist das ja alles Fremdgeld, das weitergeleitet werden muss.

Wenn bei uns Zahlungen eingehen, dann aktualisiere ich auch immer unser FoKo, damit ich nen Überblick habe, was noch kommen muss. Von daher schick ich dann bei Bedarf das Ding an den GVZ.

Hier in Berlin schreiben die meisten allerdings (noch) ne Fax-Nr. drauf.
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#7

12.11.2008, 10:32

Das ist so aber nicht richtig. Ich weiß von einigen GVs in München, dass selbstverständlich ein Forderungskonto geführt wird, eben auch um zu prüfen, ob alles verbucht wurde. Sonst kann der GV dem Schuldner doch gar nicht sagen, wieviel noch offen ist und der Gläubiger kann in seiner Aufstellung drin haben, was er will.
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#8

12.11.2008, 10:34

Na ja, ich sag mal, lieber schick ist meins hin, auf dem genau draufsteht, was ich noch haben will, als ich mich auf das vom GV verlasse, der evtl. was vergessen hat.
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#9

12.11.2008, 10:34

Ist doch ne doppelte Kontrolle, sowohl für den GVZ als auch für Dich.
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#10

12.11.2008, 10:38

Sofern der GV zu wenig beigetrieben hat und bei der Überweisung was von "Restzahlung" schreibt, rühr´ ich mich schon :wink:
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