Vollstreckung gegen Insolvenzverwalter

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Elke
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#1

11.11.2008, 20:37

Hallo! Ich würde mich über Hilfestellung freuen!

Wir haben einen Titel gegen einen Insolvenzverwalter erwirkt, und zwar nicht gegen ihn persönlich, sondern gegen ihn in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma XY!.

Ich hatte nun die Idee, die Berichte des Insolvenzverwalters beim Insolvenzgericht anzufordern, um so evtl. an das vom Insolverwalter geführte Anderkonto heranzukommen. Leider haben wir die Berichte nicht erhalten - deswegen läuft jetzt ein Beschwerdeverfahren.

Nun stellt sich mir die Frage, welche Möglichkeiten der Vollstreckung ich noch habe. Habt Ihr da noch eine Idee?

Vielen Dank!

Elke
QueenMum

#2

14.11.2008, 13:52

Wieso pfändest du nicht seine Insolvenzverwaltervergütung?

Mit der Pfändung des Anderkontos wärst du mE übrigens eh nicht weit gekommen, weil er dort ja nur fremdes Geld sammelt und nicht sein eigenes.
Kristin
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#3

15.11.2008, 19:19

Was ist das denn für ein Titel und zu was wurde der Verwalter verurteilt?
Xuka
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#4

16.11.2008, 10:53

Wieso pfändest du nicht seine Insolvenzverwaltervergütung?
Weil der Titel nicht auf den Insolvenzverwalter persönlich lautet. Sie kann daher nur in das Vermögen der GmbH vollstrecken.

Seid Ihr denn Insolvenzgläubiger? Läuft das Insolvenzverfahren noch? Nach § 89 InsO ist die ZV für Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig. Das Einzige was ihr dann tun könnt, ist, Eure Forderung zur Tabelle anzumelden.
Paragraphenliebe
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#5

16.11.2008, 12:26

Ich gehe davon aus, dass - wenn der Titel auf den InsVerw. über das Verm. der xy. lautet - die titutlierte Forderung keine Insolvenzforderung nach § 38 InsO ist, sondern eine Forderung nach § 55 InsO (Masseverbindlichkeit). Aus diesem Titel kann dann die Vollstreckung in die Masse des Insolvenzverfahrens (d.h. z.B. Treuhandkonto) erfolgen. Hierbei ist jedoch ggf. der Vollstreckungsschutz von sechs Monaten nach Insolvenzeröffnung zu beachten (§ 90 InsO).

Sollte es sich jedoch (entgegen der Parteibezeichnung im Titel) um Insolvenzforderungen handeln, gebe ich Xuka voll Recht :-)
Xuka
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#6

16.11.2008, 17:24

@Paragraphenliebe: In meiner Kanzlei haben wir leider (rein fachlich gesehen) nicht so viel mit Inso-Sachen zu tun. Deshalb ne kleine Verständnisfrage: Kann man denn vom Rubrum darauf schließen, ob die Forderung eine Insolvenzforderung oder eine Masseverbindlichkeit ist?

Ich dachte, dass, sobald über das Vermögen der GmbH die Insolvenz eröffnet wird, automatisch das Rubrum so lautet bzw. dahingehend geändert wird, da ja nach § 80 InsO das Verwaltungs- u. Verfügungsrecht und somit die Prozessführungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter übergehen. Zwar wird dann das laufende Verfahren gem. § 240 ZPO unterbrochen, aber der Insolvenzverwalter hat doch dann die Möglichkeit gem. §§ 85, 86 InsO den Rechtsstreit wieder aufzunehmen. Im Rubrum müsste doch dann also der "XX als Insolvenzverwalter über das Vermögen der XY GmbH" stehen...
QueenMum

#7

18.11.2008, 11:04

Xuka hat geschrieben:
Wieso pfändest du nicht seine Insolvenzverwaltervergütung?
Weil der Titel nicht auf den Insolvenzverwalter persönlich lautet.
Nach dem was Elke schreibt eben schon.

Elke wir brauchen mehr Input :roll:
Elke
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#8

18.11.2008, 18:58

Vielen Dank für Eure Beiträge!

Es ist in der Tat so, dass ich nicht gegen den Insolvenzverwalter persönlich vollstrecken kann. Eine Pfändung seiner Vergütungsansprüche oder eine Vollstreckung in sein persönliches Vermögen scheidet daher aus.

Es handelt sich auch nicht um eine Insolvenzforderung. Eine Anmeldung zur Tabelle scheidet daher auch aus.

Es handelt sich - wie von Paragraphenliebe richtig beschrieben - um eine Masseverbindlichkeit. Ich darf also nur in der Vermögen der Firma XY (verwaltet vom Insolvenzverwalter) vollstrecken, also z.B. in das Anderkonto.

Wie erwähnt, komme ich jedoch nicht an die Berichte des Insolvenzverwalters heran. Dieser hat dem Insolvenzgericht die Aushändigung der Berichte untersagt.

Hat jemand noch eine Idee, wie ich an das Anderkonto herankommen könnte?

Oder weiß jemand, wie ich vorgehen muss, wenn ich einen Gerichtsvollzieher beauftrage? Wohin muss ich den Gerichtsvollzieher schicken? Auf das Firmengelände der Firma XY?

Oder kann ich evtl. gleich den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beauftragen? Dann müsste ich den Gerichtsvollzieher wohl in die Kanzlei des Insolvenzverwalters schicken, damit dieser für die Firma XY die eidesstattliche Versicherung abgibt und ich somit an die Anderkonten herankomme.

Habt Ihr dazu eine Idee? Wie kann ich die Vollstreckung einleiten?

Vielen Dank schon einmal im voraus!

Elke
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strange
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#9

18.11.2008, 19:19

es könnte sein, dass der Rechtsanwalt seine Anderkonten bei der gleichen Bank führt, auf der er auch seine Kanzleikonten hat.

Vermutlich wird das Konto unter dem Namen des Schuldners geführt

ich weiss aber nicht, ob das als Bezeichnung des richtigen Kontos bei der Bank ausreicht und erst recht nicht, ob man da so einfach rein vollstrecken kann...
TipsyJersey
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#10

28.06.2016, 15:00

Hallo! Ich muss dieses alte Thema noch einmal aufgreifen. Hat nun schon mal jemand erfolgreich in die Insolvenzmasse vollstreckt? Also ich bin mir unsicher, ob ich das Verwalteranderkonto tatsächlich pfänden kann... Titel richtet sich gegen den Insolvenzverwalter ... über das Vermögen der .... Es geht um eine Masseverbindlichkeit, die der Verwalter nach Eröffnung durch eine unzulässige Klageerhebung (Beklagter ebenfalls in Insolvenz) begründet hat. Hat jemand Erfahrungen?
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