Zwangsvollstreckung auf Kindesherausgabe
Verfasst: 11.11.2008, 12:12
Hallo zusammen!
Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt helfen:
Parteien sind geschieden, üben aber die gemeinsame Sorge aus. Auch der Umgang ist gerichtlich geregelt.
Die Gegenseite vereitelt aber jeglichen Kontakt des Mandanten zu dem Kind. Trotz Einschaltung des Jugendamtes hat seit ca. 1/2 Jahr kein Umgang mehr stattgefunden.
Da insoweit aber ein rechtskräftiges Urteil existiert, möchte der Mandant nun, dass ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird, das Kind aus der gegnerischen Wohnung zum Zwecke der Durchführung des Umgangs herausgeholt wird.
Nun meine Fragen:
Kann man überhaupt in der Form den Umgang zwangsweise durchsetzen? Wenn ja, muss der GV vom Gericht beauftragt werden oder kann der Mandant dies auch in Eigenregie wie bei "normalen" ZVs?
Wie hoch werden in etwa die GV-Kosten sein?
Hab leider in der GVKostO nichts eindeutiges gefunden (haben die hier aber auch nicht vollständig vorliegen).
Ich hoffe, ihr könnt mir hierbei helfen, der Mandant liegt mir verständlicherweise ziemlich in den Ohren!!!!
Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt helfen:
Parteien sind geschieden, üben aber die gemeinsame Sorge aus. Auch der Umgang ist gerichtlich geregelt.
Die Gegenseite vereitelt aber jeglichen Kontakt des Mandanten zu dem Kind. Trotz Einschaltung des Jugendamtes hat seit ca. 1/2 Jahr kein Umgang mehr stattgefunden.
Da insoweit aber ein rechtskräftiges Urteil existiert, möchte der Mandant nun, dass ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird, das Kind aus der gegnerischen Wohnung zum Zwecke der Durchführung des Umgangs herausgeholt wird.
Nun meine Fragen:
Kann man überhaupt in der Form den Umgang zwangsweise durchsetzen? Wenn ja, muss der GV vom Gericht beauftragt werden oder kann der Mandant dies auch in Eigenregie wie bei "normalen" ZVs?
Wie hoch werden in etwa die GV-Kosten sein?
Hab leider in der GVKostO nichts eindeutiges gefunden (haben die hier aber auch nicht vollständig vorliegen).
Ich hoffe, ihr könnt mir hierbei helfen, der Mandant liegt mir verständlicherweise ziemlich in den Ohren!!!!