Zwangsvollstreckung auf Kindesherausgabe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kitty.84

#1

11.11.2008, 12:12

Hallo zusammen!

Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt helfen:
Parteien sind geschieden, üben aber die gemeinsame Sorge aus. Auch der Umgang ist gerichtlich geregelt.
Die Gegenseite vereitelt aber jeglichen Kontakt des Mandanten zu dem Kind. Trotz Einschaltung des Jugendamtes hat seit ca. 1/2 Jahr kein Umgang mehr stattgefunden.
Da insoweit aber ein rechtskräftiges Urteil existiert, möchte der Mandant nun, dass ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird, das Kind aus der gegnerischen Wohnung zum Zwecke der Durchführung des Umgangs herausgeholt wird.
Nun meine Fragen:
Kann man überhaupt in der Form den Umgang zwangsweise durchsetzen? Wenn ja, muss der GV vom Gericht beauftragt werden oder kann der Mandant dies auch in Eigenregie wie bei "normalen" ZVs?
Wie hoch werden in etwa die GV-Kosten sein?
Hab leider in der GVKostO nichts eindeutiges gefunden (haben die hier aber auch nicht vollständig vorliegen).
Ich hoffe, ihr könnt mir hierbei helfen, der Mandant liegt mir verständlicherweise ziemlich in den Ohren!!!!
zenzi75
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#2

11.11.2008, 12:15

oh je... sowas hatte ich auch noch nicht... ich weiß nicht, ob man das direkt vollstrecken kann, aber vielleicht muß man auch erst mal ein Zwangsgeld beantragen...
Kitty.84

#3

11.11.2008, 12:39

Du meinst also, erst Zwangsgeld beantragen und wenn das auch nichts bringt, erst dann das Kind daraus holen??? Bis das durch ist, das dauert doch ewig...
zenzi75
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#4

11.11.2008, 12:41

Zwangsgeld beantragen, Zwangsgeld vollstrecken... notfalls Beugehaft...

ich guck mal, ob ich dazu hier irgendwas finde... notfalls mal abwarten ob hier doch noch jemand was konkretes dazu sagen kann
susannen aus s.

#5

11.11.2008, 12:51

Zwangsgeldfestsetzung § 33 (oder so ähnlich) FGG!!!
zenzi75
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#6

11.11.2008, 12:55

susannen aus s. hat geschrieben:Zwangsgeldfestsetzung § 33 (oder so ähnlich) FGG!!!
lag ich also doch nicht so verkehrt...???
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me4573
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#7

11.11.2008, 14:25

aber mal im Ernst... wer tut seinem Kind denn sowas an... es mit dem Gerichtsvollzieher, Polizei etc. herauszuholen... Das Kind bekommt doch einen Schock für´s Leben...

Es geht ausschließlich über die Festsetzung von Zwangsgeld... Du wirst keinen Gerichtsvollzieher finden, der das Urteil "vollstreckt" und das Kind bei der Mutter rausholt... Aber vielleicht sollte Dein Chef mit dem Mandanten mal sprechen und ihn darüber aufklären, welche Folgen es für das Kind haben könnte...

Es gibt eben immer wieder Urteile, die lassen sich nicht so einfach "vollstrecken"... gerade wenn es um Umgang geht...
Kitty.84

#8

11.11.2008, 19:16

Ergo Antrag auf Zwangsgeld und hoffen, dass es zur nötigen Einsicht führt. Ist sicherlich besser fürs Kind, keine Frage.
Hat denn jemand solch einen Antrag schon Mal gemacht? Per EA? Wie sieht denn in diesem Fall die Abrechnung aus? 1,3 VG und Gegenstandswert wird festgesetzt oder gibts da Regelstreitwerte??? Hab in den Sachen wie ihr seht, absolut keine Ahnung!!!
Schon mal ganz lieben Dank!!!!
zenzi75
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#9

12.11.2008, 09:01

ich habe selbst so einen Antrag noch nicht geschrieben, aber ein Mdt. von uns hat sowas gerade bekommen... ich guck mal nach, wie man das formulieren kann... PKH müßte aber auch drin sein...
HIMI
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#10

12.11.2008, 09:27

Du wirst keinen Gerichtsvollzieher finden, der das Urteil "vollstreckt" und das Kind bei der Mutter rausholt...

... doch - davon gehe ich aus. Das ist nämlich keine Frage der persönlichen Meinung des GVs. Nachdem es hier aber keiner so ganz genau weiß (ich natürlich auch nicht), schlage ich vor, im Rechtspflegerforum danach zu suchen (ww w.rechtspflegerforum.de).
ich glaub mich knutscht ein Elch
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