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vorläufige Vollstreckbarkeit- Zustellung von Anwalt zu Anwal

Verfasst: 29.10.2008, 11:22
von DanaHH
Hallo Ihr Lieben,

haben heut ein Urteil bekommen was für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. SOll nun das Urteil dem gegnerischem RA zustellen.

Wie mach ich das? Habt ihr manchmal einen Text für mich.

Danke für die Hilfe.

LG Dana

Verfasst: 29.10.2008, 11:34
von jenniver
Wir haben dafür Empfangsbekenntnisse, die wir bei Zustellung von RA zu RA ausfüllen. Aber du hast doch ein Programm, hast du schon mal geguckt, ob da was bei ist.

Verfasst: 29.10.2008, 11:35
von romex
Warum musst Du das zustellen??? Wird das nicht vom Gericht gemacht??? Beantrage doch eine vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht!

Ansonsten machen wir das mit Vergleichen immer als Einzeiler:

... stelle ich Ihnen die beglaubigte Ablichtung des gerichtlichen Vergleichs vom ... des AG/LG ... zum Geschäftszeichen... von Anwalt zu Anwalt zu. Das beigefügte Empfangsbekenntnis erbitte ich unterzeichnet zurück.

Dann kriegt der Vergleich vorne "Beglaubigte Abschrift" draufgestempelt, hinten "Beglaubigt zwecks Zustellung" (muss der RA unterschreiben), dann EB ran, fertig.

Verfasst: 29.10.2008, 11:37
von susannen aus s.
Vorläufig vollstreckbare Urteile bekommst du ohne Zustellung, weil du die Vollstreckung und Zustellung gleichzeitig veranlassen kannst. Wenn du das nicht willst, schick das Urteil an das Gericht und bitte um Zustellung von Amts wegen!!!

Verfasst: 29.10.2008, 11:39
von Francis
... in der vorbezeichneten Angelegenheit überreiche ich eine beglaubigte Kopie des Urteils des AG .... vom .... zwecks Zustellung von Awalt zu Anwalt gem. § ... ZPO (glaube 195? habs nicht im Kopf) mit der Bitte, das anliegende EB zu unterzeichnen und an meine Kanzlei zurück zu reichen.....

Verfasst: 29.10.2008, 11:40
von Francis
Halt, nix Ausfertigung, beglaubigte Kopie. Mann heute ist echt nicht mein Tag!

Verfasst: 29.10.2008, 11:46
von susannen aus s.
Meine Lieben, seit wann muss ein vorläufig vollstreckbares Urteil von Anwalt zu Anwalt zugestellt werden? Das macht doch keinen Sinn. Vorläufig vollstreckbare Urteile haben den schönen Vorteil, dass der Gerichtsvollzieher völlig überraschend für den Schuldner vor der Tür stehen kann, die Zustellung des Urteils vornimmt und gleichzeitig vollstreckt und nichts anderes. Ich denke, das Gericht wird dem gegnerischen Kollegen das Urteil sowieso von Amts wegen zugestellt haben. Es wird wahrscheinlich ausreichen, dem Gericht das Urteil zu schicken und um Zustellungsnachweis zu bitten.

Verfasst: 29.10.2008, 11:52
von Francis
Aber als Warnung z. B. ist es nicht schlecht, der Gegner weiß dann schon mal Bescheid, was ihm blüht und zahlt evtl. schon, bevor man den GV losschickt und das Zeit und Geld kostet. Das Geld bekommt man zwar vom Gegner wieder zurück, aber man spart sich schon Aufwand, wenns durchgeht. Hat hier schon ab und an mal geklappt.

Verfasst: 29.10.2008, 11:57
von DanaHH
Danke für die schnellen Antworten.

So ganz falsch lag ich dann doch nicht.

LG Dana :)

Re: vorläufige Vollstreckbarkeit- Zustellung von Anwalt zu A

Verfasst: 05.02.2015, 18:45
von Mimmi1980
Habe gelesen, dass man frühesten 2 Wochen ab Zustellung mit der ZV beginnen kann? Wir sind auf der Gegenseite und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Sehe ich das richtig...Schritt 1 der Gegenseite ist es eine vollstreckbare Ausfertigung zu beantragen und Schritt 2 die Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Wir hatten mal einen Fall da haben wir eine Bankbürgschaft von Anwalt zu Anwalt zugestellt. Mit der Kopie des Urteils bin ich unsicher.

Meine Hauptinteresse liegt allerdings darin, ob es diese 2-Wochen-Frist tatsächlich gibt. Oder der Gegner sofort nach Hinterlegung der Sicherheit loslegen kann.