Niederlegung der Zustellung eines PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dieJenny
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#1

28.10.2008, 15:05

Hallo Ihr Lieben,
leider habe ich zu dem Thema hier nichts gefunden:

Mein Problem ist, ich wollte einen PfüB einer Drittschuldnerin (Mieterin) per GVZ zustellen lassen. Dieser teilte mit, dass die Zustellung bei der DS nicht möglich war und deshalb der Pfüb bei Gericht zur Abholung niedergelegt wurde. Hinterlegt wurde dieser am 15.10. dort. Der Wachmeister hat mir jetzt erzählt, dass er diesen erst am 16.01.2009 vernichten muss.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Die DS zur Abgabe einer Erklärung auffordern? Das kann ja ewig dauern, bis die den Brief abholt. Was macht man da jetzt am besten?

Danke an Euch :)
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Gelini
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#2

28.10.2008, 15:20

Auffordern kannst du sie schon... fraglich, ob sie darauf reagiert. Da du aber einen PfÜB hast, kannst du sie auf Leistung in Anspruch nehmen, sprich gegen sie klagen. Wenn du Glück hast und sie reagiert auch hierauf nicht, kannst du ein VU beantragen... Viel mehr Möglichkeiten gibt es leider beim Drittschuldner nicht. Du kannst ihr ja aber androhen, dass du dann gegen sie gerichtliche Schritte einleiten wirst, sofern sie weder Auskunft noch Zahlung leistet.
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dieJenny
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#3

28.10.2008, 15:40

Würdest du das auch jetzt schon machen, obwohl sie das Schreiben noch nicht abgeholt hat?
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Gelini
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#4

28.10.2008, 15:50

Ja würd ich tun. Wenn der PfÜB niedergelegt wird, wird der Drittschuldnerin eine Mitteilung übermittelt (in Briefkasten oder an Wohnungstür), dass das Schriftstück dort abzuholen ist. Mit Abgabe dieser Mitteilung gilt das Schriftstück als zugestellt und die Drittschuldnerin steht in der Pflicht, euch das Geld zu überweisen oder zumindest Angaben hierüber zu tätigen.
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dieJenny
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#5

28.10.2008, 15:53

Danke dir Gelini. Schade, dass man so wenig Möglichkeiten hat..
Lg
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