Wiederholte eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 24.10.2008, 16:01
Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass sich die Einkommensverhältnisse des Schuldners verbessert haben. Die e. V. wurde im April 08 abgegeben. Jetzt wollen wir natürlich das Verfahren zur Abnahme der e. V. wiederholen.
Wenn ich mir so den Vordruck für den Vollstreckungsauftrag angucke, stelle ich fest, dass die "wiederholte e. V." zum Unterpunkt "nur das Verfahren zur Abnahme der e. V." steht.
Kann ich bei einer wiederholten e. V. nicht nochmals "die Zwangsvollstreckung (einschl. Taschenpfändung)" ankreuzen??? Schließt die wiederholte e. V. "die Zwangsvollstreckung (einschl. Taschenpfändung)" aus? Und wenn ja: aus welchem Grund? Der GV muss doch dann nochmals in die Wohnung des Schuldners!
Vielen Dank für die Hilfe am späten Freitagnachmittag
Wenn ich mir so den Vordruck für den Vollstreckungsauftrag angucke, stelle ich fest, dass die "wiederholte e. V." zum Unterpunkt "nur das Verfahren zur Abnahme der e. V." steht.
Kann ich bei einer wiederholten e. V. nicht nochmals "die Zwangsvollstreckung (einschl. Taschenpfändung)" ankreuzen??? Schließt die wiederholte e. V. "die Zwangsvollstreckung (einschl. Taschenpfändung)" aus? Und wenn ja: aus welchem Grund? Der GV muss doch dann nochmals in die Wohnung des Schuldners!
Vielen Dank für die Hilfe am späten Freitagnachmittag