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Drittschuldner äußert sich nicht zum vzv, was nun?

Verfasst: 22.10.2008, 13:46
von Sunny
Wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot an diverse Banken geschickt und bislang keine Antwort erhalten.

Was kann ich denn nun machen, um doch noch eine Auskunft von denen zu erhalten? Cheffe meinte verklagen.
Hat eventuell einer ein Musterschreiben für mich?

Danke schon mal.

Verfasst: 22.10.2008, 13:53
von HIMI
die vzv muß der Drittschuldner nur beachten, auskunftspflichtig im Sinne einer Drittschuldnererklärung ist er hingegen nicht!

Allerdings weisen viele Drittschuldner bei Zustellung eines vzv bereits auf Nichtbestehen einer Forderung hin, in der Hoffung, sich dadurch den durch den Eingang eines PfÜBs entstehenden weiteren Arbeitsaufwand zu ersparen.

Müssen tun die das aber nicht.

Verfasst: 22.10.2008, 13:55
von romex
Ich muss HIMI zustimmen!!! Auf ein PfÜB müssen die reagieren, nicht aber auf ein vorläufiges Zahlungsverbot!!!

Verfasst: 22.10.2008, 14:05
von petramaus
dem kann ich mich nur anschließen. Auskunftspflicht gibts erst bei nem Pfüb, nicht bei nem VZV. Vielleicht direkt den Pfüb hinterherschicken und dann warten, ob sich die Drittschuldner melden, wenn nicht, dann kann Drittschuldnerklage erhoben werden

Verfasst: 22.10.2008, 14:06
von Sunny
hm, genau der meinung war ich auch, aber cheffe sah das anders.
danke für eure antworten

Verfasst: 22.10.2008, 14:18
von Marisnulka
Ist es denn nicht so, dass man den Drittschuldner ersteinmal freundlich mit der Bitte um Auskunft anschreibt?? :pc

Meistens klappt das doch auch schon!

Verfasst: 22.10.2008, 14:47
von SusannLE
Beim VZV gibts keine Auskunftspflicht. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass auf ein VZV hin ein Anruf beim Drittschuldner (also der Bank) manchmal Wunder bewirkt...man bekommt doch immer mal wieder telefonische Auskünfte. Ich mache das dann immer "vor dem Hintergrund der Vermeidung unnötiger Kosten, die durch einen PfüB entstehen würden". Glücklicherweise funktioniert das immer mal. Meistens können die Banken sich dann wenigstens zur Aussage durchringen, ob auf dem Konto überhaupt noch was passiert.

Verfasst: 22.10.2008, 19:33
von Nauja
SusannLE hat geschrieben:Ich mache das dann immer "vor dem Hintergrund der Vermeidung unnötiger Kosten, die durch einen PfüB entstehen würden". Glücklicherweise funktioniert das immer mal. Meistens können die Banken sich dann wenigstens zur Aussage durchringen, ob auf dem Konto überhaupt noch was passiert.
Ach ja?

Ich bekomme von denen immer zu hören "Sie wissen doch ganz genau, dass ich Ihnen solche Auskünfte nicht erteilen darf!!!"
Ich mag also dort gar nicht mehr anrufen, bei solch schnippischen Antworten :|

Verfasst: 22.10.2008, 20:01
von Marisnulka
Aber schriftlich geht das doch oder hat da jemand schlechte Erfahrungen gemacht???

Verfasst: 23.10.2008, 09:36
von HIMI
klar. Kannst Du versuchen. Gelegentlich klappt es auch.

Aber vergiß nicht, daß Du ohne PfÜB KEINERLEI Anspruch auf diese Auskünfte hast.