Hallo,
folgendes Problem:
Die Schuldnerin hat EV abgegeben. Uns ist bekannt geworden, dass diese jetzt umgezogen ist und neue Arbeit hat.
Wo stelle ich jetzt den Antrag auf neue EV, beim Gericht oder beim zuständigen Gerichtsvollzieher? und wie sieht so ein Antrag aus? Der GV, der die EV abgenommen hat, ist jetzt nicht mehr zuständig, da die Schuldnerin umgezogen ist.
LG
Edith by wifey: Titel abgeändert
nach Umzug neue EV - wohin neuen Antrag EV?
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- Foreno-Inventar
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Das ist eigentlich egal, wohin du den Antrag auf EV schickst. Das Gericht leitet ihn nur an den zuständigen GV weiter. Du kannst den Antrag auch direkt an den jetzt zuständigen GV schicken.
Könntest Du bitte die Überschrift ändern? Die hat nichts mit dem Thema zu tun und kann leicht überlesen werden!
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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- Forenfachkraft
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- Registriert: 21.10.2008, 23:52
Ich füge immer noch das alte Vermögensverzeichnis bei und ein Schreiben des alten Arbeitgebers des Schuldners aus dem hervorgeht wann Schu aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist ...