PfÜb bei Gütertrennung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AyumiJoseline
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#1

21.10.2008, 08:52

Hab hier ein problem bei dem ich nicht weiter weiß.

Wir haben ZV durchgeführt und nun das VV vorliegen. Aus diesem geht hervor, dass Schuldner verheiratet ist. Es besteht jedoch Gütertrennung. Beide haben ein Einkommen von ca. 1000,- EUR netto. Kann ich da irgendwas pfänden? Werden die Einkommen zusammen gelegt? Hoffe auf schnelle hilfe!

danke
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susannen aus s.

#2

21.10.2008, 08:54

Wer ist denn dein Schuldner. Mit den Angaben, die du gemacht hast, kommen wir kein Stück weiter!
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AyumiJoseline
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#3

21.10.2008, 08:56

Der Ehemann ist unser Schuldner! was für angaben braucht ihr denn noch?
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susannen aus s.

#4

21.10.2008, 09:00

Also, dann ist eigentlich die Sache klar und die Gütertrennung spielt nicht so wirklich eine Rolle. Die Gehälter werden nie zusammen gerechnet, egal, ob Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft. Dein Schuldner ist dein Schuldner, die Ehefrau hat rein gar nichts damit zu tun. Bei 1.000,00 € Gehalt ist die Pfändungsgrenze eh minimal, nach meiner Tabelle 10,40 €, allerdings nur, wenn du einen Pfüb beantragst, mit dem du gleich mit angibst, dass die Ehefrau nicht mit zu berücksichtigen ist, weil ihr eigenes Einkommen so hoch ist, dass sie nicht als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen ist.
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